2505/AB-BR/2009

Eingelangt am 21.09.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0211-Pr 1/2009

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Bundesrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2710/J-BR/2009

 

Die Abgeordneten zum Bundesrat Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sanierung bzw. Erweiterung beim landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Feldkirch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Das Bauvorhaben Justizanstalt Feldkirch wurde in die dem Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember 2008 („Konjunkturbelebungspaket“) zu Grunde liegende Liste aufgenommen. Die erforderliche haushaltsrechtliche Zustimmung des Bundesministers für Finanzen zu diesem Projekt liegt noch nicht vor. In den Globalsummen für die Justizbudgets 2009 bis 2013 konnte keine finanzielle Vorsorge für dieses (und weitere) Vorhaben getroffen werden. Dennoch werden die Planungstätigkeiten bis zur Freigabe der Entwurfsplanung weitergeführt. Nach Zustimmung des Bundesministers für Finanzen könnte nach der Einreichplanung um die baubehördliche Genehmigung angesucht werden.

Zu 2:

Im Doppelbudget 2009/2010 sind dafür keine Budgetmittel vorgesehen.

Zu 3:

Die Finanzierung der planmäßigen Umsetzung des Bauvorhabens erfolgt durch die BIG – Bundesimmobiliengesellschaft mbH, wofür eine Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag erforderlich ist. Die Unterfertigung dieser Mietvertragserweiterung setzt eine haushaltsrechtlich erforderliche Genehmigung des Bundesministers für Finanzen voraus. Die Refundierung der Baukosten ist mittels anteilsmäßiger Zuschlagsmiete vorgesehen, welche erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens mit Betriebsbeginn wirksam wird.

Zu 4:

Innerhalb der Bauvorhaben bei den Justizanstalten liegt die Justizanstalt Feldkirch an vierter Stelle.

Zu 5:

Die Justizanstalt Feldkirch hat eine Belagsmöglichkeit für 121 Insassen, die Außenstelle Dornbirn eine Belagsmöglichkeit für weitere 39 Insassen.

Die Auslastung der Justizanstalt Feldkirch zum Stichtag 1. Juli 2009 betrug 113%, die der Außenstelle Dornbirn zu diesem Stichtag 97%.

Zur Belagsübersicht für das Jahr 2009 darf auf die folgende Aufstellung verwiesen werden.

 

Belag

Justizanstalt Feldkirch

Auslastung in %

Belag

Außenstelle Dornbirn

Auslastung in %

Jän.09

127

105

33

85

Feb.09

128

106

36

92

Mär.09

135

112

36

92

Apr.09

130

107

41

105

Mai.09

121

100

41

105

Jun.09

136

112

39

100

Jul.09

137

113

38

97

 

Zu 6:

Im Rahmen der Strafvollzugsverwaltung wird auf die bestmögliche Auslastung der Außenstelle Dornbirn und eine möglichst rasche Verlegung von Insassen mit längeren Freiheitsstrafen geachtet.

 

. September 2009

 

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)