2507/AB-BR/2009
Eingelangt am 21.09.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsident des Bundesrates Erwin PREINER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 18. September 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.102/0008-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2714/J-BR betreffend „Förderungen für Betriebsfahrzeuge“, welche die Abgeordneten Wolfgang Schimböck, MSc, Kolleginnen und Kollegen am 23. Juli 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 sowie 5 und 6 der Anfrage:
Das zentrale Ziel der Förderungsrichtlinien "Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU - Prämienförderung" des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ist die Unterstützung von Jungunternehmer/inne/n und die Stärkung und Festigung des Wachstums- sowie des Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Zielsetzung steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der EU.
Der Schwerpunkt des aus der genannten Richtlinie abgeleiteten Programmdokuments "Innovationsförderung für KMU - Unternehmensdynamik" liegt demnach in der Stärkung des Wachstums- und Innovationspotenzials von bestehenden und neu gegründeten wirtschaftlich selbstständigen gewerblichen Unternehmen aller Branchen mit Ausnahme der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (für diese gibt es spezielle Förderungen im Rahmen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank).
Mit der Prämienförderung "Innovationsförderung für KMU - Unternehmensdynamik" soll die schwierige Anlaufphase von Innovationsprojekten finanziell unterstützt werden.
Fahrzeuge entsprechen nicht den Kriterien für Innovation des Programmdokuments "Unternehmensdynamik" und sind daher auch nicht förderbar. Besonders CO2-relevante Umstellungen von Transportsystemen können allerdings im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH gefördert werden.
Die Förderung von Fahrzeugen, die überwiegend für den Transport vorgesehen sind, wurde aus beihilferechtlichen wie aus volkswirtschaftlichen Gründen als nicht förderungswürdig festgelegt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Förderungsrichtlinien "Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU - Prämienförderung" im Jahr 2007 bestand im Rahmen der "de-Minimis-Verordnung" der EU (VO 1998/2006 der Europäischen Kommission) keine beihilferechtliche Basis dafür. Darüber hinaus kamen gesamtwirtschaftliche Überlegungen betreffend die Vergabe von Förderungsmitteln zum Tragen. Vor dem Hintergrund knapper Budgets erfolgte eine Fokussierung auf Innovationsförderung, da die Förderung von innovativen Investitionen bedeutend höhere Multiplikatoreffekte auslöst - durch die es zu einer Selbstverstärkung wirtschaftlicher Impulse kommt - als etwa durch Investitionen in Fahrzeuge.
Von einer Ungleichbehandlung kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden, da die nicht förderungsfähigen Kosten für Fahrzeuge, die überwiegend für den Transport vorgesehen sind, für Unternehmen aller Branchen gelten.
Richtlinie und Programmdokument basieren auf dem KMU-Gesetz, das ausdrücklich festlegt, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend will in besonderem Maße die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie Investitionen im Zusammenhang mit der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Der Fokus der Förderungspolitik bis 2013 liegt damit auf Innovationsförderung und Technologieverwertung sowie Gründer/inne/n und jungen Unternehmen.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Die förderungspolitischen Schwerpunktsetzungen liegen grundsätzlich bei den einzelnen europäischen Ländern selbst und können daher voneinander abweichen. Die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts sind dabei jedoch von allen Mitgliedstaaten einzuhalten.
In der Bundesrepublik Deutschland werden etwa Prämien im KMU-Bereich ebenfalls für Innovationsprojekte vergeben. Weiters besteht in Deutschland eine Prämienförderung für die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge, ähnlich dem Modell der betrieblichen Umweltförderung bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH in Österreich. Die sonstigen bundesweiten deutschen Förderungen werden in Form von Krediten und Haftungsübernahmen vergeben. In Bayern beispielsweise werden nur zur Strukturverbesserung Zuschüsse gewährt, Fahrzeuge sind aber auch dort explizit von der Förderung ausgenommen.
Über die Gewährung weiterer derartiger Förderungen in anderen Mitgliedstaaten der EU liegen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend keine Informationen vor.