2522/AB-BR/2010
Eingelangt am 12.01.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Peter Mitterer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1353-III/5/a/2009
Wien, am . Jänner 2010
Der Bundesrat Ertl und weitere Bundesräte haben am 12. November 2009 unter der Zahl 2728/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fremde ohne Aufenthaltsrecht“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und 6:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 2:
Die Leistungen der Grundversorgung entsprechen dem Leistungskatalog des Art. 6 der Grundversorgungsvereinbarung, BGBl I 2004/80, mit den im Art. 9 leg. cit. genannten Höchstsätzen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Über die Aufnahme oder Entlassung von Fremden ohne Aufenthaltsrecht gemäß Art. 15a B-VG - Grundversorgungsvereinbarung und somit auch den Umfang der zu gewährenden Leistungen, haben die Bundesländer auf Grundlage ihrer jeweiligen landesgesetzlichen Bestimungen zu entscheiden. Die Aufnahme oder Entlassung hat sich nach den Kriterien der Schutzbedürftigkeit und Hilfsbedürftigkeit zu richten. Wenn eines dieser beiden Kriterien nicht vorliegt, sind Leistungen aus der Grundversorgung nicht zu gewähren bzw. einzustellen.
Das Bundesministerium für Inneres ist bestrebt, in enger Kooperation mit den Ländern im Rahmen eines Zusammenspiels der Grundversorgungsstellen untereinander einen stringenten und einheitlichen Vollzug der Grundversorgungsvereinbarung bei Personen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sicherzustellen.