2522/AB-BR/2010

Eingelangt am 12.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

              

GZ: BMI-LR2220/1353-III/5/a/2009

Wien, am        . Jänner 2010

 

Der Bundesrat Ertl und weitere Bundesräte haben am 12. November 2009 unter der Zahl 2728/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fremde ohne Aufenthaltsrecht“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 6:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 2:

Die Leistungen der Grundversorgung entsprechen dem Leistungskatalog des Art. 6 der Grundversorgungsvereinbarung, BGBl I 2004/80, mit den im Art. 9 leg. cit. genannten Höchstsätzen.

 


Zu den Fragen 4 und 5:

Über die Aufnahme oder Entlassung von Fremden ohne Aufenthaltsrecht gemäß Art. 15a B-VG - Grundversorgungsvereinbarung und somit auch den Umfang der zu gewährenden Leistungen, haben die Bundesländer auf Grundlage ihrer jeweiligen landesgesetzlichen Bestimungen zu entscheiden. Die Aufnahme oder Entlassung hat sich nach den Kriterien der Schutzbedürftigkeit und Hilfsbedürftigkeit zu richten. Wenn eines dieser beiden Kriterien nicht vorliegt, sind Leistungen aus der Grundversorgung nicht zu gewähren bzw. einzustellen.

 

Das Bundesministerium für Inneres ist bestrebt, in enger Kooperation mit den Ländern im Rahmen eines Zusammenspiels der Grundversorgungsstellen untereinander einen stringenten und einheitlichen Vollzug der Grundversorgungsvereinbarung bei Personen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sicherzustellen.