2535/AB-BR/2010

Eingelangt am 29.04.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

Textfeld:  An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0038-I 3/2010

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 28. April 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Dr. Magnus Brunner, Kolleginnen und

Kollegen vom 9. März 2010, Nr. 2743/J-BR/2010, betreffend Verwaltungs-reform – Synergieeffekte durch Vermeidung von Parallelstrukturen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Dr. Magnus Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 9. März 2010, Nr. 2743/J-BR/2010, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Abschaffung von Parallelstrukturen wird sicherlich ein wesentlicher Teil einer künftigen Verwaltungsreform sein können. Es ist jedoch jeder dafür in Frage kommende Bereich einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Dabei sind Überlegungen in beide Richtungen anzustellen, also auch zu prüfen, ob in bestimmten Fällen eine Zuweisung an den Bund die bessere Lösung darstellt. Jeder Bereich ist hier einer tiefgreifenden Beurteilung zu unterziehen. Im Bereich der WLV wurde dies mehrfach getan (z.B. Reformprojekt 1998/2000, „Strategie 2010“ im Jahr 2005, Projekt Schutz vor Naturgefahren I und II aus 2008/2009) und finden dazu laufend Gespräche mit den Ländern statt.

 

Zu Frage 2:

 

Eine Beantwortung dieser Frage ist sowohl aus verwaltungsökonomischen, wie auch aus technischen Gründen in der gestellten Form nicht möglich. Aus verwaltungsökonomischen Gründen deshalb, da offensichtlich sowohl der Verwaltungs- wie auch der Baubetrieb angesprochen sind, und damit auch Landes- und Interessentenmittel zu erfassen wären und der Aufwand dazu die Anfragebeantwortung bei weitem übersteigen würde. Zum anderen decken sich die Länderstrukturen nicht mit denen der WLV (9 Bundesländer: 7 übergeordnete Sektion; 86 Bezirke : 27 Gebietsbauleitungen; länderübergreifende Kompetenzzentren; etc.), so dass bei noch so hohem Aufwand eine klare Länderzuteilung nicht möglich ist. Für einen allgemeinen Überblick wird daher auf das Bundesfinanzgesetz 2010 verwiesen.

 

Zu Frage 3:

 

Wie bereits in Frage 2 angeführt sind die Strukturen der WLV nicht deckungsgleich mit jenen der Länder (Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft), da im Reformprojekt 1998/2000 die Strukturen der WLV aggregiert wurden und keine Parallelstrukturen bestehen. Es würde daher in letzter Konsequenz zu einer Aufsplitterung, damit zu einer Vermehrung der Einheiten und letztendlich zu einer Verteuerung kommen. Vielmehr wird über eine weitere Aggregation nachzudenken und zu diskutieren sein. Dazu kommt, wie dies die letzten Katastrophenereignisse sehr eindruckvoll gezeigt haben, dass eine Fokussierung der Ressourcen auf die Schadgebiete nur über eine straffe und flexible Bundesorganisation optimal ermöglicht wird. Da mit derartigen Ereignissen verstärkt gerechnet werden muss, gewinnt dieser Aspekt immer mehr an Bedeutung. Weiters wird der Schutz vor Naturgefahren auch auf EU-Ebene zunehmend wichtiger und ist hierfür die gegebene Struktur bestens geeignet, die österreichische Position als „Speerspitze“ in diesem Themenbereich zu halten und weiter auszubauen, um letztendlich auch zusätzliches Know-how und vor allem EU-Mittel nach Österreich zu bringen, wie z.B. über das EU-Programm Era-net (übrigens gilt das auch weltweit). Eine Eingliederung der WLV in die Länderstruktur wäre daher im Zuge der dringend notwendigen Verwaltungsreform keine zielführende Maßnahme.

 

Zu Frage 4:

 

Aus den Argumenten zur Frage 3 sowie dem Umstand, dass mit einer Verländerung sich auch die länderübergreifenden Kompetenzzentren, die internationalen Kooperationen, etc. zunehmend auflösen werden, ist eine Qualitätseinbuße zumindest nicht auszuschließen. Weiters ist eine Verschlechterung der österr. Position (wie dies in anderen Bereichen der Fall ist, wie z.B. Raumordnung, Naturschutz, etc.) in internationalen Gremien jedenfalls gegeben. Eine Minderung der Effizienz und Flexibilität bei länderübergreifenden Ereignissen ist jedenfalls zu erwarten. Zu dieser Frage siehe auch den diesbezüglichen Rechnungshofbericht (Schutz vor Naturgefahren, Reihe Bund 2008/8).

 

Zu Fragen 5:

 

Wie in den obigen Fragen ausgeführt und insbesondere in den Projekten Schutz vor Naturgefahren I und II (bei denen auch Vertreter der Bundesländer mitgearbeitet haben), sowie dem zitierten Rechnungshofbericht detailliert bearbeitet, sind keine zusätzlichen Synergieeffekte zu erwarten. Vielmehr ist zu befürchten, dass vorhandene, bereits genutzte Synergieeffekte verloren gehen.

 

Frage 6:

 

Durch die bereits im Vergleich zu den Bundesländern dichtere Struktur (z.B. eine Gebietsbauleitung ist durchschnittlich für 3 Bezirke zuständig) wäre eine Übertragung an die Länder bei gleichzeitiger, aliquoter Mitübertragung der derzeitigen Bundesmittel (und nur die können höchstens übertragen werden, nicht jedoch die Mehrkosten der Länder auf Grund z.B. ihrer Struktur- oder Organisationsform) wird es bestenfalls zu einem Gleichbleiben der Kosten, vermutlich jedoch zu einer Erhöhung kommen (müssen). Eine Kostenersparnis ist jedenfalls nicht zu erwarten.

 

Der Bundesminister: