2549/AB-BR/2010

Eingelangt am 06.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0008-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An den

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

 

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Juli 2010

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die Bundesräte Keuschnigg, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Mai 2010 unter der

Nr. 2751/J-BR an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die Vergabe der freien Mobilfunklizenzen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Aus welchen Gründen planen Sie, die freiwerdenden Frequenzen der digitalen Dividende erst frühestens Ende 2011, Anfang 2012 zu versteigern?

 

 

Eine Versteigerung von Frequenzen für mobile Kommunikationsdienste aus der sogenannten „Digitalen Dividende“ ist prinzipiell nur für den freiwerdenden Frequenzbereich 790 – 862 MHz (sogenanntes 800 MHz-Band) möglich. Hierfür müssen einerseits legistische und andererseits weitere technische Voraussetzungen für eine Vergabe des angesprochenen Frequenzbereichs geschaffen werden.


Derzeit laufen Abklärungsprozesse, jedoch sind die Ergebnisse von Rahmenbedingungen abhängig, die von meinem Ressort zum Teil nicht beeinflusst werden können (z.B. Analog-Digital-Umstellung des Fernsehens in den Nachbarstaaten). Realistischerweise muss man daher in Österreich von einer Vergabe frühestens Ende 2011/Anfang 2012 ausgehen.

 

Zu Frage 2:

Ø  Sehen Sie eine Möglichkeit, die Vergabe nach deutschem Vorbild an Auflagen zu binden, die eine rasche Verbesserung der IKT-Infrastrukturen im ländlichen Raum gewährleisten?

 

 

In jedem Vergabeverfahren, welches die Telekom-Kontroll-Kommission durchführt, können an das Recht zur Frequenznutzung Auflagen erteilt werden.