2564/AB-BR/2010

Eingelangt am 22.09.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Martin Preineder                                                          Wien, am       September 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310102/0004-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2771/J-BR/2010 vom 22. Juli 2010 der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 5209/J vom 3. Mai 2010 ausgeführt, besteht keine Verpflichtung zur Vorlage von Studien im Wortlaut. Die ange­sprochene Studie ist jedoch keine Geheimstudie, sondern stellt eine genauere Auswertung der Grundlagen des Grünen Berichts dar. Das Ergebnis ist eine äußerst umfangreiche Darstellung von in verschiedenster Weise aufbereiteten Gegenüberstellungen diverser Einzeldaten, deren Darstellung im Wortlaut den Rahmen einer Anfragebeantwortung sprengen würde.

 

Zu 2.:

Der Begriff des „Nettounternehmensgewinns“ ist kein steuerlicher Begriff; die Frage nach der Entwicklung des Anteiles des versteuerten Einkommens am Nettounternehmensgewinn kann daher methodisch und inhaltlich leider nicht nachvollzogen werden.

Zu 3. und 3a. sowie 5. und 5a.:

Die Thematik der Agrarförderungen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes­ministeriums für Finanzen. In diesem Zusammenhang können daher keine Angaben gemacht werden.

 

Bei der Einkommensteuer geht es generell nicht um Betriebe, sondern um natürliche Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft haben. Hinzu kommt jedoch, dass viele Fälle mit geringen Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft gar nicht in die steuerlichen Dateien einfließen, weil die Einkünfte unter der erklärungspflichtigen Höhe liegen. Zum Zweck der Beantwortung der Frage 5. der parlamentarischen Anfrage 5209/J vom 3. Mai 2010 müsste von allen Steuerpflichtigen die Abgabe einer Einkommensteuer­erklärung auch dann verlangt werden, wenn evident ist, dass keine Steuerpflicht entstehen wird.

 

Die Beantwortung der Fragen 6. bis 8. der parlamentarischen Anfrage 5209/J kann nicht aufgrund mangelnder Daten nicht vorgenommen werden, sondern die fehlende Möglichkeit der Beantwortung ergibt sich – wie in der Anfragebeantwortung der parlamentarischen Anfrage 5209/J bereits ausgeführt – aufgrund der Systematik der Einkommensteuer, bei der das Einkommen und nicht die (einzelnen) Einkünfte der Besteuerung unterworfen werden.

 

Zu 4.:

Bei den Angaben zur Frage über das Steueraufkommen für 2007 konnte bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 5209/J vom 3. Mai 2010 auf die entsprechende Einkommensteuerstatistik (Statistik der Einkommensteuer 2007, Statistik Austria, Wien 2010) zurückgegriffen werden.

 

Der Grüne Bericht 2007 wurde im Jahre 2007 veröffentlicht und gibt – wie im Bericht angeführt – eine „grobe Schätzung“ des Aufkommens wieder. Zum Zeitpunkt der Berichts­erstellung lag die Einkommensteuerstatistik noch nicht vor und es war nicht absehbar, dass sich das zu versteuernde Einkommen und die Einkommensteuer derart signifikant abweichend vom Trend der letzten Jahre entwickeln werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen