2567/AB-BR/2010

Eingelangt am 01.10.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Martin Preineder                                                               Wien, am      Oktober 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310102/0005-I/4/2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2775/J-BR/2010 vom 2. August 2010 der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Auf dem Lohnzettel sind die Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 (Auslandstätigkeit) und
Z 11 (Entwicklungshelfer) unter einer einzigen Kennzahl dargestellt. Die Gesamtzahl der begünstigten Personen betrug laut Lohnsteuerstatistiken:

 

2006: 15.914 Personen

2007: 17.938 Personen

2008: 20.032 Personen

 

Für 2009 ergab eine vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommene Auswertung 20.799 Fälle. Die Gesamtanzahl der Personen nach den beiden Ziffern zu trennen würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Da aber nach Einschätzung von Entwicklungshilfe-Experten die Zahl der österreichischen Entwicklungs­helfer unter 1% der Gesamtzahlen liegt, spiegeln diese im Wesentlichen die Entwicklung der Anzahl der Z 10-Fälle wider.

 

Zu 2.:

Der Lohnsteuerausfall lässt sich nur grob schätzen, da nicht bekannt ist, welcher Anteil am jetzt steuerfreien Einkommen im Falle einer Besteuerung steuerfrei bleiben würde. Insbesondere ist davon auszugehen, dass in diesem Fall die betroffenen Personen relativ hohe Werbungskosten geltend machen könnten. Des Weiteren geht in Fällen, in denen die Auslandstätigkeit längere Zeit andauert, das Besteuerungsrecht auf den Tätigkeitsstaat über. Auf Basis der Daten 2008 lässt sich ohne Berücksichtigung dieser Faktoren ein Mehrauf-kommen von ca. 80 bis 90 Mio. Euro schätzen. Tatsächlich würde das Mehraufkommen jedoch maximal die Hälfte dieses Betrages ausmachen, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass für einen großen Teil der Fälle das Besteuerungsrecht auf das Ausland übergehen würde.

 

Zu 3.:

Die Gesamtbeträge an Z 10- und Z 11-Bezügen lagen in den Jahren

 

2007 bei 427 Mio. Euro

2008 bei 496 Mio. Euro

2009 bei 469 Mio. Euro

 

Die Bezüge der Entwicklungshelfer spielen bezüglich der Einkünfte eine noch geringere Rolle als bei der Anzahl der Personen. Es ist schwer einschätzbar, wie viel davon ohne explizite Befreiung bezüglich des DG-Beitrags zum FLAF und der Kommunalsteuer aufkommens-relevant wären. Wenn tatsächlich die gesamten Bezüge pflichtig wären, wären die maximalen Abgabenbeträge (2008) beim DG-Beitrag mit ca. 22 Mio. Euro und bei der Kommunalsteuer mit annähernd 15 Mio. Euro zu beziffern gewesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.