2568/AB-BR/2010

Eingelangt am 07.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrats

Martin PREINEDER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.410/0004-I/4/2010

Wien, am 7. Dezember 2010

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Dr. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Oktober 2010 unter der Nr. 2776/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kritik an der Bundesbeschaffungs-GmbH (BBG) bzw. Verlängerung der befristeten Schwellenwerte-Verordnung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wird die mit 31.12.2010 befristete Schwellenwerte-Verordnung um zumindest ein weiteres Jahr verlängert werden?

 

Die Schwellenwerteverordnung 2009, BGBl. II Nr. 129/2009, wurde vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise zur raschen Realisierung investitions- und beschäftigungswirksamer Maßnahmen erlassen. Eine Äußerung der Europäischen Kommission, wie eine allfällige Verlängerung derartiger Maßnahmen vor dem Hin­tergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation aus unionsrechtlicher Sicht zu be­urteilen wäre, ist trotz diesbezüglicher Ankündigungen noch nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund wird in Aussicht genommen, die Geltung der Schwellenwerteverordnung 2009 um ein weiteres Jahr, somit bis zum 31. Dezember 2011, zu verlängern. Das diesbezügliche Verfahren nach Art. 14b Abs. 4 B‑VG wurde bereits eingeleitet.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Ø  Werden Sie Bestrebung nach einer verstärkten Zentralisierung des öffentlichen Beschaffungswesens entgegenwirken?

Ø  Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Einrichtungen des Bundes in den Bundes­ländern ihre Beschaffungen nicht mehr zwingend zentral über die Bundesbeschaf­fungs-GmbH abwickeln müssen.

Ø  Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die im Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffungs-GmbH bestehenden Spielräume so ausgenützt werden, dass sich auch Klein- und Mittelbetriebe an Ausschreibungen beteiligen können und dabei auch auf die örtliche Nahversorgungsstruktur Bedacht genommen wird?

Ø  Gibt es eine Strategie zur stärkeren Beteiligung von Klein- und Mittelbetrieben an Ausschreibungsverfahren, wie es im Rechnungshofbericht dringend empfohlen und von der BBG auch in Aussicht gestellt wurde? Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Mit freundlichen Grüßen