2573/AB-BR/2011

Eingelangt am 03.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesrätin Kerschbaum und KollegInnen haben am 3. Dezember 2010 unter der Nr. 2778/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Infrastrukturprojekte in der Stadtgemeinde Korneuburg gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1. 2 und 4:

Ø  Auf welchen gesetzlichen" Beschlüssen (Generalverkehrsplan bzw. Bundesstraßen- verordnung) beruht die Zusage der ASFINAG,  eine Abfahrt Mitte" in Korneuburg zu errichten?

Ø  Auf welchen wirtschaftlichen Berechnungen beruht diese Zusage?

Ø  Liegen dem BMVIT Berechnungen über die Auswirkungen einer weiteren Abfahrt in Korneuburg vor, die auf tatsächlichen Verkehrszahlen beruhen?

Für die Errichtung einer Anschlussstelle Abfahrt Mitte“ existieren - wie auch für alle anderen Anschlussstellen im Netz der ASFINAG - keine gesetzlichen Verpflichtungen. Der Wunsch, die technische Machbarkeit und verkehrliche Wirksamkeit einer Abfahrt Mitte“ zu untersuchen, wurde von Seiten der Stadtgemeinde Korneuburg an die ASFINAG herangetragen. Diese Untersuchungen werden von der ASFINAG durchgeführt.

Zu Frage 3:

Ø Welche zusätzlichen Einnahmen erwartet sich die ASFINAG aus der Errichtung einer weiteren Abfahrt?

Etwaige zusätzliche Einnahmen werden von der Asfinag in einer Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø Liegen dem BMVIT tatsächliche Verkehrszahlen von der A22 im Stadtgebiet Korneuburgs vor? Wenn ja, welche?

Ø Wie soll eine vernünftige Verkehrsplanung auf Gemeindeebene stattfinden, wenn Verkehrszahlen von hochrangigen Straßen (A22 und S1) nicht erhoben oder veröffentlicht werden?


Die mittels Dauerzählstellen erfassten und qualitätsgesicherten Verkehrszahlen von hochrangigen Straßen werden auf der ASFINAG-Internetseite monatlich veröffentlicht. Neben den im Internet verfügbaren Dauerzählstellen wurden noch an zwei weiteren Stellen auf der A22 im Bereich vor und nach Korneuburg Verkehrsdaten erhoben. Die Verkehrszahlen sind ebenfalls auf der ASFINAG-Internetseite ersichtlich.

Zu den Fragen 7. 8 und 10:

Ø Wie hoch sind die, im Konjunkturpaket (nach dessen Evaluierung) vorgesehenen Kosten für den Bahnhofsumbau in Korneuburg?

Ø Ist eine Verknüpfung des Bahnhofsumbaus mit einer Grundstücksumwidmung bzw. mit der Auflassung von Eisenbahnkreuzungen zulässig?

Ø Durch die Errichtung eines zweiten Zugangs (donauseitig) zum Bahnhof ergäbe sich für zahlreiche PendlerInnen (u.a. auch für den Verkehr vom/zum neuen Landesgehchtsgebäude und dem neuen Siedlungsgebiet Exerzierplatz") eine Verkürzung der Zugangszeit zum Bahnhof um rd. 5 Min. Ist die Errichtung dieses zweiten Zugangs im Zuge des Um/Neubaus im Konjunkturpaket gedeckt? Wenn nein, warum nicht?

Im Zusammenhang mit den nunmehr geplanten Umbaumaßnahmen im Bahnhof Korneuburg sind im Wesentlichen die Neuerrichtung der Bahnsteigzugänge samt einer Personenunterführung, der Einbau von zwei Liften sowie der Neubau des Warteraumes vorgesehen. Hiefür sind im Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG rund 11,8 Mio. veranschlagt.

 

Davon unabhängig wäre zusätzlich der Ersatz zweier schienengleicher Eisenbahnkreuzungen, wo zwei Verkehrsträger - Schiene und Gemeindestraße bzw. Gemeindeweg - aufeinandertreffen, vorgesehen, wobei eine Radfahrer-Fußgeherunterführung sowie eine Straßenunterführung errichtet werden sollen. Laut ÖBB-Infrastruktur AG finden dazu Gespräche mit der Stadtgemeinde Korneuburg statt.

Zu Frage 9:

Ø Ist die ÖBB verpflichtet, den Umbau bzw. Neubau durchzuführen? Unter welchen

Voraussetzungen kann die Umsetzung des Projekts durch die ÖBB verweigert werden?

Der Bahnhofsumbau besteht vor allem in der Schaffung von barrierefreien Zugangsmöglichkeiten sowie aus sonstigen dem Kundenbereich zuzuordnenden Verbesserungs- und Attraktivierungs­maßnahmen. Durch die von der Bundesregierung zusätzlich zur Verfügung gestellten Investitionsmittel - im Fall Korneuburg gemeinsam mit dem Land Niederösterreich - ist eine Realisierung dieses Projektes rascher möglich als ursprünglich vorgesehen.