2593/AB-BR/2011

Eingelangt am 06.05.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung


 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                              Zl. LE.4.2.4/0047-I 3/2011

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 5. Mai 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Gerd Krusche, Kolleginnen und

Kollegen vom 7. März 2010, Nr. 2801/J-BR/2011, betreffend

Energiesparlampen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Gerd Krusche, Kolleginnen und Kollegen vom 7. März 2010, Nr. 2801/J-BR/2011, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Gasentladungslampen unterliegen der Elektroaltgeräteverordnung. Diesbezüglich wird sowohl der Marktinput als Masse in Kilogramm als auch die Sammelmasse in Kilogramm kontinuierlich erfasst. Aus diesen Daten ist die Rücklaufrate zu errechnen und wird auch jährlich seit dem Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung im Jahr 2005 publiziert.


Zu Frage 2:

 

Informationskampagnen zur Steigerung der Rücklaufquoten der Elektroaltgeräte generell und der Gasentladungslampen speziell werden ebenfalls seit dem Inkrafttreten der Elektroalt­geräteverordnung durchgeführt.

 

Umfassende Informationen der Bürger und des Personals der Handelsbetriebe über die Rücknahme und den Umgang mit Energiesparlampen erfolgten durch die Wirtschaftskammer Österreich, die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle sowie durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Weiters erfolgte eine umfangreiche Information der an den Sammelstellen tätigen Personen durch die Abfallverbände.

 

Zu Frage 3:

 

Gasentladungslampen sind seit Jahrzehnten im Einsatz, wobei als so genannte Energiesparlampen jene Gasentladungslampen, die als Glühlampenersatz für Gewinde E27 und E14 eingesetzt werden, bezeichnet werden. Die Gesamtmarktinputzahlen in Kilogramm werden, wie in Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, gemäß Elektroaltgeräteverordnung gemeldet. Aus diesen Daten ist bislang kein Anstieg der Marktinputmasse abzuleiten.

 

Zu Frage 4:

 

Energiesparlampen dürfen nicht in den Restmüll eingebracht werden.

 

Zu Frage 5:

 

Diese Schulungen werden für das Sammelpersonal von Altstoff- bzw. Problemstoffsammel­stellen von mehreren Institutionen angeboten und regelmäßig durchgeführt.

 

Zu Frage 6:

 

Die zuletzt verfügbaren Daten beziehen sich auf das Kalenderjahr 2009. In diesem Jahr wurden 826.539 Kilogramm Gasentladungslampen im Rahmen der Elektroaltgeräteverordnung getrennt gesammelt.


Zu den Fragen 7 und 10:

 

Die getrennt gesammelten Gasentladungslampen wurden in der Anlage der Tyrolux in Asten (Oberösterreich) behandelt. Es wird hier das Leuchtpulver mit dem darin gebundenen Quecksilber von den sonstigen Materialien (Metalle, Glas, Kunststoff) getrennt. Glas und Metall kann dann einer stofflichen Verwertung zugeführt werden, Kunststoff wird entweder einer stofflichen oder einer thermischen Verwertung zugeführt. Das Leuchtpulver muss beseitigt werden.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Da in Österreich keine Untertagedeponien bestehen, wird das Leuchtpulver zur Beseitigung exportiert. Im Durchschnitt werden mehr als 94% verwertet. Der Rest muss beseitigt werden.

 

Zu Frage 11:

 

Für die Umsetzung bzw. Maßnahmen im Rahmen der entsprechenden Richtlinie (Eco-Design Richtlinie) ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig.

 

Der Bundesminister: