2595/AB-BR/2011

Eingelangt am 13.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0004-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An den

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

 

Parlament

1017    W i e n

Wien, am     . Mai 2011

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die Bundesräte Keuschnigg, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. März 2011 unter der Nr. 2803/J-BR/2011 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Datenroaming bei Internetnutzung im Ausland gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:           

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie ist der Stand der Bemühungen der Europäischen Kommission, die Kosten für das mobile internationale Datenroaming in den Griff zu bekommen?

 

Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 29. Juni 2010 zum Thema Datendienste Folgendes festgestellt:

• Auf der Vorleistungsebene gab es einen beträchtlichen Rückgang der Datenpreise (von 1,20 EUR auf 0,55 EUR pro MB), der Durchschnittspreis liegt nun deutlich unterhalb der regulierten (wholesale) Preisobergrenze.

• Bei den Endkunden-Datenpreisen gibt es ebenfalls eine Abwärtstendenz, jedoch werden die auf der Vorleistungsebene erzielten Preissenkungen offenbar noch immer nicht vollständig weitergegeben.

Bis zum 30. Juni 2011 wird die Kommission nun eine vollständige Überprüfung der Funktionsweise der EU-Roamingverordnung vorlegen. Im Rahmen dieser Überprüfung wird sie auch bewerten, ob die Ziele dieser Verordnung erreicht wurden; dazu wird die Entwicklung der Vorleistungs- und Endkundenentgelte, das Ausmaß des Wettbewerbs bei der Erbringung von Roamingdiensten und die Qualität dieser Dienste seitens der Kommission geprüft.


Ferner wird sie:

• die Entwicklung der jeweils nationalen Mobilfunkdienste beurteilen;

• vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklungen die Verfügbarkeit und Qualität der Dienste untersuchen, die eine Alternative zum Roaming bieten;

• beurteilen, ob es neben der Preisregulierung noch andere Methoden zur Lösung der strukturellen Probleme auf dem Roamingmarkt und zur Schaffung eines wettbewerbsorientierten Roaming-Binnenmarkts gibt.

 

Im Zuge ihrer für 2011 vorgesehenen Überprüfung wird die Kommission somit analysieren, ob eine weitergehende Regulierung der Roamingdienste – entweder in Form der Preisregulierung oder eines langfristigen Ansatzes – notwendig ist, oder ob die Verordnung 2012 auslaufen sollte, um die Roamingdienste allein den Marktkräften zu überlassen. Ungeachtet des Konzepts muss aber gewährleistet werden, dass die bisher erreichten Vorteile erhalten bleiben und bestehende Problembereiche weiter entschärft werden.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Welchen Beitrag leistet Österreich zur Unterstützung dieser wichtigen Initiativen auf europäischer Ebene bzw. welche Position vertreten Sie als zuständige Bundesministerin?

Ø  Sehen Sie Möglichkeiten, auf nationaler Ebene Rahmenbedingungen zur Erreichung angemessener Kosten für das internationale Datenroaming zu schaffen?

 

Österreich wird sich, wie schon bisher, aktiv in die europäischen Diskussionen zu diesem Thema einbringen.

 

Im Hinblick auf die gewünschte Maximierung des Nutzens für den Konsument/innen ist es sehr erfreulich zu sehen, dass die EU Roaming-Verordnung in den meisten Bereichen (Sprache, SMS) offenbar Wirkung gezeigt hat.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission diese Überprüfungen sorgfältig in ihre Überlegungen einbeziehen wird. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird dann auf europäischer Ebene zu entscheiden sein, welche Maßnahmen angemessen sind.