2596/AB-BR/2011

Eingelangt am 17.05.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Bundesrat Dr. Jennifer Kickert, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. März 2011 unter der Zl. 2805/J-BR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 20, 30 bis 44 sowie 52 und 53:

Der EU-Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen (Maßnahmenkatalog) wurde an alle österreichischen Botschafter verteilt. Diese unterstützen in Kooperation mit anderen EU-Botschaftern EU-Maßnahmen in den „Prioritären

Maßnahmenbereichen“ Entkriminalisierung, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von LGBT-Personen. Sie sind dazu angehalten, insbesondere Fälle von gravierenden Menschenrechtsverletzungen, problematischen Entwicklungen oder relevanten Einzelfällen einzuberichten und allenfalls Vorschläge für EU-Initiativen oder Initiativen auf bilateraler Ebene zu unterbreiten.

Den größten Handlungsbedarf sehe ich dabei in jenen 80 Staaten weltweit, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe stehen. Österreich unterstützte die klare Verurteilung des Mordes am ugandischen LGBT-Aktivisten David Kato durch die EU im Jänner 2011 und die Forderung zu einer umfassenden Aufklärung des Falles. Auf österreichische Initiative wurde in den vergangenen Wochen ein detaillierter Bericht über die Lage der Menschenrechte von LGBT-Personen im Iran erstellt.


Die EU fordert Drittstaaten dazu auf, Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen im Einklang mit den Menschenrechtsstandards vorzunehmen (z.B. Demarchen in Burundi, Uganda, Malawi). Auf Fälle von Homophobie reagierte die EU unter anderem in Albanien, Simbabwe, Uganda, Kenia und Malawi.

Im Rahmen ihrer Dialoge mit Drittstaaten hat die EU die Situation von LGBT-Personen unter anderem mit Moldau, Russland, Usbekistan, Turkmenistan, Südafrika, der Afrikanischen Union, Indonesien und China angesprochen.

Zu den Fragen 21 bis 29:

Ja, dieser Fall ist mir bekannt. Demarchen und öffentliche Erklärungen zum Fall Ehsan gibt es bislang nicht, einerseits weil kaum Informationen zum Fall Ehsan vorliegen, andererseits weil stets abgewogen werden muss, ob Demarchen und öffentliche Erklärungen nicht kontraproduktiv wären, wofür es gerade bei iranischen Menschenrechtsfällen wiederholt Beispiele gab.

Haftbesuche durch ausländische Botschaften bei iranischen Staatsangehörigen werden generell und kategorisch verweigert.

Die Österreichische Botschaft in Teheran ist in der Frage der LGBT-Rechte im Iran proaktiv tätig geworden und hat z.B. einen EU-Bericht über LGBT-Rechte im Iran initiiert. Die Situation der Menschenrechte im Iran und hier insbesondere die strikte Ablehnung der Todesstrafe durch Österreich - verstärkt in Fällen von beschuldigten Minderjährigen, wie im Fall Ehsan - wird von mir und meinen Mitarbeitern in allen bilateralen Kontakten mit iranischen Vertretern angesprochen.

Zu den Fragen 45 bis 51:

Innerhalb der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) setzt sich Österreich kontinuierlich für die Rechte von LGBT-Personen ein, wobei das Thema insbesondere bei Fragen zu Toleranz diskutiert wird.

Im Rahmen des Europarats setzt sich Österreich bei der Ausarbeitung von Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte dafür ein, dass diese Instrumente die Rechte von LGBT-Personen berücksichtigen, etwa der Einsatz für eine Klausel, die in Bezug auf das jeweilige Instrument eine Diskriminierung auf Basis sexueller Orientierung verbietet, z.B. im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom April 2011. Österreich hat sich auch für die Annahme der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats vom 31 .März 2010 zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Gender-Identität eingesetzt.

Im VN-Menschenrechtsrat hat Österreich die von 85 Staaten abgegebene überregionale Erklärung zu den Rechten von LGBT-Personen miteingebracht. In dieser Erklärung wird das Büro der Hochkommissarin aufgefordert, Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Orientierung oder Gender-Identität und Möglichkeiten für einen konstruktiven Dialog für ein verbessertes Verständnis der menschenrechtlichen Situation von LGBT-Personen weiter konsequent anzusprechen.

In der VN-Generalversammlung unterstützte Österreich im Dezember 2010 gemeinsam mit EU-Partnern erfolgreich einen Verweis auf Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung in der Resolution zu außergerichtlichen Tötungen, wobei Österreich Demarchen für eine Unterstützung der Aufnahme dieses Verweises in mehreren Drittländern durchführte.

Im NGO-Komitee des Wirtschafts- und Sozialrats der VN setzte sich Österreich im Februar 2011 für die Anträge mehrerer LGBT-Dachorganisation auf Konsultativstatus im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ein.