2601/AB-BR/2011

Eingelangt am 27.05.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0006-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An den

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

 

1017   W i e n

Wien, am     . Mai 2011

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Mayer und KollegInnen haben am 29. März 2011 unter der Nr. 2810/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Änderungen des Telekommunikationsgesetzes   gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Gedenken Sie in absehbarer Zeit das Telekommunikationsgesetz so zu ändern, dass wirksame Maßnahmen zum Schutz der Telefonkunden geschaffen werden, um z.B. die Überwälzung von überhöhten oder nicht nachvollziehbaren Verbindungsentgelten auf Mobilfunkteilnehmer zu verhindern?

Ø  Wird dabei auch die unbedingt erforderliche Transparenz bei den Datenverbindungen und bei den Datentransfers einer Lösung zugeführt?

Ø  Das Missbrauchsrisiko wird von den Mobilfunkgesellschaften grundsätzlich auf die Telefonkunden abgewälzt, wird hier an eine Beweislastumkehr gedacht, um die Konsumenten zu schützen?

 

Durch die derzeit in Erarbeitung befindliche Novelle zum Telekommunikationsgesetz soll eine grundsätzliche Lösung zum Schutz der Konsument/innen vor überhöhten Rechnungen für Telefon- und Datendienste geschaffen werden.