2621/AB-BR/2011
Eingelangt am
18.08.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Bundesrates Mag.a Susanne Neuwirth Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0229-I/A/15/2011
Wien, am 16. August 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2833/J-BR/2011 der Bundesräte Martin Preineder, Ferdinand Tiefnig, Martina Diesner-Wais, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist bemüht, den Export österreichischer Zucht- und Nutzrinder in die Türkei bestmöglich zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurde bei Bekanntwerden von Schwierigkeiten beim Export lebender Rinder in die Türkei sofort Kontakt mit den türkischen Veterinärbehörden aufgenommen und auf Einladung der türkischen Vertreter unverzüglich ein Vor-Ort-Besuch unter Leitung des BMG vorgenommen. Dabei konnte die Sachlage geklärt werden, was die Fortführung der Rinderexporte ermöglichte. Derzeit sind dem BMG keine besonderen Probleme im Zusammenhang mit Rinderexporten in die Türkei bekannt. Als weiterer Schritt zur Vertiefung der Handelsbeziehungen werden derzeit Verhandlungen bezüglich eines Exportzertifikates für Zuchtschafe und –ziegen geführt.
Frage 2:
Diese Forderung wurde von österreichischer Seite von Beginn der Verhandlungen an mit dem Hinweis darauf gestellt, dass es sich bei BSE nicht um eine von Tier zu Tier übertragbare Krankheit handelt. Von türkischer Seite war ursprünglich vorgesehen,
auf Bundesländerebene die strengen BSE-Bestimmungen zu fordern, welche derzeit auf Bezirksebene gültig sind. Demnach wären gemäß dem ursprünglichen Vorschlag der türkischen Seite Exporte lebender Rinder aus ganz Kärnten, Niederösterreich,
Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg nicht möglich gewesen. Erst durch intensive Verhandlungen konnte das BMG erreichen, dass das Exportverbot für Gebiete, in denen BSE aufgetreten ist, auf Bezirksebene und nicht auf Länderebene festgelegt wurde. Weiters wurden durch diese Verhandlungen Erleichterungen hinsichtlich ursprünglich verpflichtend vorgesehener Untersuchungen betreffend Rindertuberkulose und Rinderleukose erreicht.
BSE ist in Österreich bisher in den Bezirken Bregenz, Gmünd, Kirchdorf a.d. Krems, Lienz, Salzburg Umgebung, St. Veit a.d. Glan, Perg und Wiener Neustadt aufgetreten. Solange Österreich noch nicht vom OIE (Office International des Epizooties) als Land mit „vernachlässigbarem BSE Risiko“ eingestuft ist, ist gemäß dem mit der Türkei vereinbarten Zertifikat auch kein Export lebender Rinder aus den oben angeführten Bezirken möglich.
Wesentlich ist, dass von österreichischer Seite auch die Aufnahme eines Punktes bezüglich „vernachlässigbarem BSE Risiko“ in die Rinderexportzertifikate bei den Verhandlungen durchgesetzt werden konnte. Hervorzuheben ist, dass vom BMG der Antrag an das OIE zur Anerkennung des Status „vernachlässigbares BSE Risiko“ aufgrund der ausgezeichneten BSE-Situation bereits gestellt wurde. Es ist derzeit davon auszugehen, dass dem Antrag stattgegeben wird und ein entsprechender Beschluss im Rahmen der kommenden Generalversammlung des OIE im Mai 2012 gefasst wird. Damit dürften mit den derzeit gültigen Zertifikaten nach entsprechender Veröffentlichung dieser Entscheidung durch das OIE auch Rinder aus den jetzt gesperrten Bezirken in die Türkei exportiert werden.
Frage 3:
Auf die ausdrückliche Frage des BMG an die türkischen Behörden nach der wissenschaftlichen Begründung für die Anforderungen hinsichtlich BSE konnten von türkischer Seite keine veterinärfachlichen Gründe angegeben werden.
Frage 4:
Die Überprüfung jedes einzelnen Punktes in einem Exportzertifikat ist mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden, es gibt jedoch infolge der BSE-Bestimmungen in den derzeit gültigen Zertifikaten keine wesentlichen bürokratischen Hürden bei der Abwicklung von Rinderexporten in die Türkei. In diesem Zusammenhang ist auf die große Anzahl österreichischer Rinder hinzuweisen, die in den vergangenen Monaten in die Türkei exportiert werden konnten.
Frage 5:
Es sind derzeit keine Kürzungen im Veterinärbudget vorgesehen, welche die veterinäre Vorsorge und die hohen Veterinärstandards der österreichischen Nutztierhaltung beeinträchtigen.