2625/AB-BR/2011
Eingelangt am 19.09.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Bundesrates Maga. Susanne Neuwirth Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.001/0006-III/4a/2011 |
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Wien, 19. September 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2834/J-BR/2011 betreffend mögliches Mobbing durch die Direktorin Maria Kornfeld am BG Babenbergerring Wiener Neustadt, die die Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen am 19. Juli 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Entsprechend der vorliegenden Informationen wird bemerkt, dass die genannte Direktorin anwesend war. Nach Befassung des Landesschulrates für Niederösterreich wird von der genannten Direktorin eine wie in der Fragestellung behauptete „Klageerhebung“ gegen den in Rede stehenden Psychologieprofessor entschieden zurückgewiesen.
Im Übrigen wird bemerkt, dass die Angelegenheit vom Landesschulrat für Niederösterreich als zuständiger Schulbehörde und Dienstbehörde erster Instanz unter Einbeziehung der Beteiligten überprüft wird.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat die Schulaufsicht befasst und ist eine Fragestellung der Art „wo sich der G-Punkt befindet“, die zweifellos den Intimbereich eines Menschen betrifft, im Rahmen eines Prüfungsgesprächs – unabhängig vom sonstigen Prüfungsverlauf – als unpassend zu betrachten.
Sollte auch die Frage nach den erregten Geschlechtsorganen gestellt worden sein, ist eine derartige biologisch determinierte Frage im Rahmen einer Reifeprüfung aus Psychologie und Philosophie – trotz aller gesellschaftlicher Freizügigkeit – inakzeptabel.
Selbst wenn die Maturantin von sich aus das Thema „Sexualität“ gewählt hat, rechtfertigt dies in keinster Weise eine Fragestellung im obigen Sinn – dies völlig unabhängig davon welcher Religionsgemeinschaft eine Reifeprüfungskandidatin bzw. ein Reifeprüfungskandidat angehört. Auch das Thema „Sexualität“ ermöglicht eine Vielzahl von anderen Fragestellungen, die nicht den Intimbereich eines Menschen betreffen.
Abschließend ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Prüfung im Fach „Psychologie und Philosophie“ – und nicht im Rahmen des Gegenstandes „Biologie und Umweltkunde“ – erfolgt ist.
Die bisher bekannten Fakten sprechen für ein völlig unangebrachtes Nachfragen im Rahmen einer Reifeprüfung.
Zu Frage 5:
Aus der erfolgten Bestellung ergibt sich, dass die Genannte in allen Anforderungsdimensionen überzeugt hat.
Zu Frage 6:
Im Zuge der Erhebungen ist die Auskunft erteilt worden, dass der angesprochene Parlamentsbesuch nicht durchgeführt werden konnte, weil der in Rede stehende Psychologieprofessor diesen zu spät organisierte.
Zu Frage 7:
Eine wie in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Unterstellung konnte im Zuge der Erhebungen nicht bestätigt werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.