2628/AB-BR/2011

Eingelangt am 22.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Bundesrates

Mag.a Susanne Neuwirth

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0780-II/3/2011

 

 

Die Abgeordneten zum Bundesrat Jennifer Kickert, Elisabeth Kerschbaum, Efgani Dönmez, Freundinnen und Freunde haben am 22. Juli 2011 unter der Zahl 2837/J-BR an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Abschiebung mit Militärmaschine“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Österreich hat sich am 12. Juni 2006 erstmalig an einem von Polen initiierten Charterflug beteiligt, bei dem als Fluggerät eine Maschine (Typ CASA 295), die auch beim polnischen Militär verwendet wird, zum Einsatz kam. Es handelte sich dabei um eine Destination außerhalb der EU.

 

Mit österreichischer Beteiligung wurde eine Destination innerhalb der EU mit Flugzeugen, die dem Militär zugeordnet werden, nicht angeflogen.

 

Ob andere EU-Mitgliedsstaaten Rückführungsflüge mit solch zugeordneten Maschinen durchführen, ist nicht bekannt.


Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Jahr

2006

2007

2008

2009

2010

2011

(bis Ende August)

Anzahl der Flüge

4

1

-

2

2

2

 

Sämtliche Abschiebungen erfolgten bilateral mit Polen und nicht in Kooperation mit FRONTEX.

 

Zu Frage 5:

Geltende Rechtsstandards der EU (z. B. die EU-Rückführungsrichtlinie) werden durch Rück-führungsflüge mit Maschinen, die dem Militär zugeordnet werden, nicht verletzt, da es keine Richtlinien gibt, welche die Verwendung von derartigen Flugzeugen für Rückführungen untersagen.

 

Zu Frage 6:

Zu derartigen Vermischungen kommt es nicht, weil es sich nur um die Verwendung von Flug-zeugen, die dem Militär zugeordnet werden, zu zivilen Zwecken handelt und kein militärischer Einsatz vorliegt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Kosten für das Fluggerät betrugen EURO 15.000,-- und wurden verhältnismäßig nach der Anzahl der Passagiere von Österreich und Polen getragen. Der Anteil Österreichs betrug EURO 7.500,--.

 

Zu Frage 9:

Bei einem FRONTEX-Charterflug, der ab Flughafen Wien startet, entstehen Österreich keine Flug-Kosten. Startet der FRONTEX-Charterflug an einem Flughafen außerhalb Österreichs, hat Österreich seit 1. Jänner 2011 20 % der Kosten des Zubringerfluggerätes zu tragen.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Der Medienbericht entspricht nicht den Tatsachen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw. aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von näheren Ausführungen zu diesem Einzelfall Abstand genommen werden.

Da die Vorgehensweise nicht rechtswidrig war, stellt sich der Frage der Ergreifung von Konsequenzen nicht.