2638/AB-BR/2011
Eingelangt am 06.12.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Bundesrates
Mag.a Susanne Neuwirth
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0925-IV/8/2011
Wien, am . November 2011
Der Bundesrat Hans-Jörg Jenewein und weitere Bundesräte haben am 6. Oktober 2011 unter der Zahl 2846/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Blaulichtfunk – Neue Korruptionsvorwürfe“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die wesentlichen Gründe für die Vertragsauflösung waren:
Zu den Fragen 2 und 3:
Der Vergleich war gegenüber einem Rechtsstreit, nach Abwägen aller Für und Wider für den Bund die bessere Variante. Die gewählte Vorgangsweise zum Vergleich erfolgte in Ab-stimmung und unter Federführung der Finanzprokuratur.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Betreffend der in den Raum gestellten Malversationen verweise ich auf die laufenden Arbeiten der Ermittlungsbehörden. Überdies verweise ich auf die Gebarungsprüfung des Rechnungshofes, welche ich gem. Artikel 126b Absatz 4 B-VG beim Rechnungshof-präsidenten angeregt habe.
Zu Frage 7 bis 9:
Aus Datenschutzgründen ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehmen muss.
Zu Frage 10:
Ja.
Zu Frage 11:
Beschaffungen im BM.I erfolgen nach dem Sechs-Augen-Prinzip, welches sicherstellt, dass bei einem Beschaffungsvorgang mehrere Fachabteilungen verschiedener Sektionen in den Entscheidungsprozess eingebunden sind. Die Bevorzugung eines Dienstleistungsanbieters durch einen approbationsbefugten Abteilungsleiter ist daher auszuschließen.
Zu Frage 12:
Die Begutachtungskommission wird aufgrund des Ausschreibungsgesetzes 1989 einge-richtet und hat nach den erforderlichen Erhebungen ein begründetes Gutachten zu erstatten. Die Mitglieder sind in Ausübung dieses Amtes selbständig und unabhängig.
Die Zusammensetzung der Begutachtungskommission ist im Ausschreibungsgesetz 1989 geregelt.
Zu den Fragen 13 und 14:
Nein.