2641/AB-BR/2011

Eingelangt am 19.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0262-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Bundesrates

 

 

Zur Zahl 2850/J-BR/2011

Der Bundesrat Hans-Jörg Jenewein und weitere Bundesräte haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ernest Gabmann und das Finanzdesaster ‚Skylink’“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Die am 7. Mai 2010 bei der (damaligen) Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption eingebrachte anonyme Anzeige gegen E.G. und R.S. wurde gemäß §§ 20a Abs. 1 und 25 Abs. 1 StPO an die Staatsanwaltschaft Korneuburg abgetreten, weil auf Grund des angezeigten Sachverhalts keine Sonderzuständigkeit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption gegeben war. Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Korneuburg gründete sich auf § 25 Abs. 1 StPO. Das Ermittlungsverfahren wurde bereits eingestellt.


Zu 5 bis 8:

Allfällige Interventionen bzw. eine Druckausübung sind weder mir noch dem Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg bekannt.

Zu 9:

Nein, weil die rechtlichen Voraussetzungen hiefür nicht vorlagen.

Zu 10:

Ich gehe davon aus, dass es zwischen meinen Amtsvorgänger/innen bzw. dem Justizressort und Dr. E. S. in seiner früheren Funktion als Innenminister ein dem  interministeriellen Konnex entsprechendes Arbeitsverhältnis gab. Im Übrigen liegen mir keine Informationen über ein wie auch immer geartetes Arbeits- oder Beratungsverhältnis zu dem in dieser Frage genannten Personen- oder Unternehmenskreis vor.

 

 

Wien,      . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl