2648/AB-BR/2012

Eingelangt am 05.01.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
S91143/162-PMVD/2011                                                                                  30. Dezember 2011

Frau
Präsidentin des Bundesrates

Parlament

1017 Wien

Die Bundesräte Brückl, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. November 2011 unter der Nr. 2852/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ministerweisung Aussetzung der Wehrpflicht und Umstellung auf ein Freiwilligenheer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 5:

Wie ich in der Ministerweisung Nr. 226/2011 vom 5. September 2011, die keinen Titel/Betreff hat,  zum Ausdruck gebracht habe, wirken sich die gravierenden weltweiten sicherheitspolitischen Veränderungen maßgeblich auf die Internationale Staatengemeinschaft, die Europäische Union und damit auch auf die einzelnen Mitgliedstaaten aus. Daraus abgeleitet stellt sich natürlich auch die Frage nach dem für Österreich künftig adäquaten Wehrsystem. Von den 27 Mitgliedern der Europäischen Union hat bereits eine große Mehrheit – zuletzt die Bundesrepublik Deutschland – die Wehrpflicht ausgesetzt oder gänzlich abgeschafft und auf ein Berufsheer bzw. Freiwilligenheer umgestellt. Diesen neuen Herausforderungen Rechnung tragend und in Weiterverfolgung der Empfehlung der Bundesheerreformkommission, die Gliederung des Bundesheeres so zu gestalten, dass spätere Entwicklungen, etwa die Aussetzung der Wehr­pflicht und die Umstellung auf ein Freiwilligenheer, möglich sind, habe ich angeordnet, mittels mehrerer Pilotprojekte weitere Erfahrungswerte zur Thematik zu gewinnen. Dazu ist zu konkretisieren, dass es sich bei den „Pilotprojekten“, die auf den Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission basieren, und die sich aus dem Regierungsprogramm ableiten, um Projekte zur weiteren Professionalisierung der Streitkräfte handelt. Im Regierungsprogramm ist u. a. angeführt:

1.       „Verwendungen im Bereich der Systemerhaltung sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren“. Daher das Pilotprojekt zur Reduktion der Funktionssoldaten.

2.       „Die neuen Aufgaben sind nur durch bestens ausgebildete Soldaten und Soldatinnen und hochqualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen zu bewältigen“. Daher die Aufstellung eines Musterverbandes mit ausschließlich Berufs- und Zeitsoldaten.

3.       „Modernisierung und Professionalisierung der Miliz im Rahmen der Umsetzung der Bundesheerreform“. Daher das Pilotprojekt zur Stärkung der Miliz.

In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass laut dem Streitkräfteführungskommando laufend Truppenversuche stattfinden. Die für die Einberufung zum Grundwehrdienst maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen – abgesehen von den allge­meinen Voraussetzungen wie Staatsbürgerschaft, Alter, Geschlecht sowie körperliche und geistige Eignung – im § 20 des Wehrgesetzes (WG 2001), BGBl. I Nr. 146 finden Anwendung. Demnach sind Wehrpflichtige, sofern militärische Rücksichten nicht entgegenstehen, nach Möglich­keit zum Grundwehrdienst innerhalb von sechs Monaten nach ihrer jeweiligen Heranzieh­barkeit zu diesem Präsenzdienst einzuberufen. Eine Nichteinberufung bestimmter Wehr­pflichtiger zum Grundwehrdienst im Rahmen des Pilotprojektes ist nicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund kann kein Widerspruch zu Art. 9a Abs. 3 erster Satz B-VG erkannt werden.

Zu 2:

Die Pilotprojekte sind rechtlich abgedeckt.

Zu 3:

Nein

Zu 4:

Entfällt

Zu 6 und 7:

Derzeit ist eine Prämie von 5.000 Euro pro Jahr angedacht, die an gewisse Kriterien, wie die Teilnahme an verpflichtenden Inlandseinsätzen bzw. gewisse Übungspflichten gebunden sind. Es ist beabsichtigt, diese Prämie Wehrpflichtigen des Milizstandes als Anerkennungs­prämie gemäß § 4a HGG 2001 auszuzahlen. Weitere Kriterien bzw. Rahmenbedingungen werden derzeit noch beurteilt.

Zu 8 und 9:

Auf Grund des laufenden Bearbeitungsprozesses kann derzeit zu diesen Fragen keine konkrete Aussage getroffen werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Beantwortung Abstand nehme.