2658/AB-BR/2012

Eingelangt am 20.02.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0023-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An den

Präsidenten des Bundesrates

Gregor Hammerl

Parlament

1017   W i e n

Wien, am      . Februar 2012

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Der Bundesrat Krusche und weitere Bundesräte haben am 20. Dezember 2011 unter der Nr. 2868/J-BR/2011 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Traktor(nicht)zulassung auf 50 km/h gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø  Wie viele Anträge auf Zulassung eines Traktors mehr als 40 km/h wurden jeweils in den letzten 5 Jahren eingebracht?

Ø  Wie viele dieser Ansuchen wurden abgelehnt?

Ø  Aus welchen Gründen wurden diese Ansuchen abgelehnt?

Ø  Wie viele Anträge auf Zulassung eines Traktors auf 50 km/h wurden jeweils in den letzten 5 Jahren eingebracht?

Ø  Wie viele dieser Ansuchen wurden abgelehnt?

Ø  Aus welchen Gründen wurden diese Ansuchen abgelehnt?

 

 

Meinem Haus liegen dazu keine Informationen vor. Auch eine Auswertung der Statistik Austria betreffend die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge ist in Bezug auf die Bauartgeschwindigkeit nicht möglich.

 

 


Zu den Fragen 7 und 8:

Ø  Sind in Bezug auf die höchst zugelassene Geschwindigkeit für Traktoren, insbesondere für die Zulassung auf 50 km/h Änderungen geplant?

Ø  Wenn ja, in welcher Form und ab wann?

 

 

Derzeit sind keine Änderungen geplant.

 

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø  Wenn nein, sehen Sie in der Tatsache, dass ein- und derselbe Traktor rein aufgrund der Branche, in der er eingesetzt wird, unterschiedliche Zulassungsgeschwindigkeit haben kann, ein Sicherheitsrisiko?

Ø  Wenn nein, sehen Sie in der Tatsache, dass ein- und derselbe Traktor rein aufgrund der Branche, in der er eingesetzt wird, unterschiedliche Zulassungsgeschwindigkeit haben kann, einen Wettbewerbsunterschied für Unternehmen, die zwar offiziell in unterschiedlichen Branchen tätig sind, faktisch aber mit einem Traktor gleiche Tätigkeiten ausüben?

 

 

Es gibt für ein- und denselben Traktor keine unterschiedliche Zulassungsgeschwindigkeit.

 

 

Zu Frage 11:

Ø  Was unterscheidet ein Erdbau-Unternehmen von beispielsweise einem Unternehmen zur Park-, Garten-, Landschafts- Gräben-/Böschungs- und Friedhofspflege sowie zum saisonalen Winterdienst bei der Nutzung eines Traktors?

 

 

Die Verwendung von Zugmaschinen mit Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h ist auf landwirtschaftliche Betriebe beschränkt. Diese Vorgabe aus den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen wurde durch Erlass auf Unternehmen ausgedehnt, die der Landwirtschaft vergleichbare Tätigkeiten ausüben. In der Einleitung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage wurden diese Tätigkeiten sowie die in Frage kommenden Antragsteller als Auszug aus dem Erlass beschrieben.

Dabei wurde das Hauptaugenmerk immer auf die mit dem Traktor zu verrichtenden Tätigkeiten, insbesondere auf auch in der Land- und Forstwirtschaft üblicherweise zu verrichtende Arbeiten gelegt.