2664/AB-BR/2012
Eingelangt am 30.03.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An den
Präsidenten des Bundesrates
Gregor Hammerl
Parlament
1017 Wien
Wien, am . April 2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die Bundesräte Keuschnigg, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Jänner 2012 unter der Nr. 2874/J-BR/2012 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Ausschreibung und Vergabe der digitalen Dividende gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Können Sie den Termin September 2012 für die Versteigerung der digitalen Dividende bestätigen?
Ø Werden die zur Versteigerung anstehenden Frequenzblöcke in einem oder hintereinander versteigert?
Die Telekom-Kontrol-Kommission trifft die Entscheidung über die Ausschreibungsbedingungen, die unter anderem den Zeitplan und den Ablauf der Versteigerung enthalten. Die weitere Vorgangsweise ergibt sich aus §55 Telekommunikationsgesetz.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Welche Auflagen an die Bestbieter sind vorgesehen, um eine Vollversorgung aller Regionen zu erreichen?
Ø Sollte die Diskussion über die erforderlichen Auflagen noch nicht abgeschlossen sein: Welche Optionen liegen vor?
Die Diskussionen über die Auflagen sind weitgehend abgeschlossen. Die Telekom-Kontrol-Kommission hat auf Basis der aktuellen Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten sogenannte „weiße Flecken“ identifiziert. Das sind Regionen, die derzeit gar nicht oder schlecht mit mobilen Breitbanddiensten versorgt sind. Diese „weißen Flecken“ werden durch die Versorgungsauflage gezielt adressiert. Ziel der Telekom-Control-Kommission ist es die Versorgung ländlicher Gebiete mit mobilen Breitbanddiensten zu verbessern.
Zu Frage 5:
Ø Werden zumindest Teile der Erlöse aus der Versteigerung für den Ausbau des Breitbahninternets in unterversorgten Regionen verwendet? Wenn ja, welche Beträge sind hierfür vorgesehen? Wohin fließen die allfälligen Mehrerlöse aus der Versteigerung?