2668/AB-BR/2012

Eingelangt am 17.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Februar 2012 unter der Zl. 2879/J-BR/2012 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,Nuklearinformationsabkommen" an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Österreich unterhält Nuklearinformationsabkommen mit Slowakei, Tschechien, Deutschland, Schweiz, Slowenien, Ungarn, Polen, Belarus, Ukraine, Russland und Tadschikistan. Betreffend ein Abkommen mit Italien wurde 2010 ein erstes Sondierungsgespräch geführt. 2011 wurde in Italien in einem Referendum eine klare Absage an einen Wiedereinstieg in die Nutzung der Nuklearenergie erteilt.

Mit zahlreichen Betreiberländern von Kernkraftwerken (KKW s) bestehen keine Abkommen, weil der Hauptzweck solcher Abkommen bestmöglicher Schutz der österreichischen Bevölkerung vor den Gefahren kerntechnischer Anlagen insbesondere in Grenznähe ist. Kroatien ist nur Miteigentümer des KKW Krsko auf slowenischem Territorium und hat keinerlei Verfügungsgewalt darüber.


Zu Frage 3:

Diese Frage fallt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Zu den Fragen 4 bis 11:

Der Österreichischen Delegation bei Nuklearinformationstreffen gehören stets MitarbeiterInnen des BMeiA, der Abteilungen für Nuklearkoordination und für Strahlenschutz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), der Abteilung für Einsatz- und Krisenkoordination des Bundesministeriums für Inneres (BMI) sowie fallweise der Abteilung für Strahlenschutz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an. Darüber hinaus werden von den relevanten Fachministerien ExpertInnen nominiert und der Delegation beigezogen. Schließlich sind die Landesregierungen berechtigt, VertreterInnen in die Delegation zu entsenden. Das BMLFUW stellt den stellvertretenden Vorsitz der österreichischen Delegation und ist mit der inhaltlichen Vorbereitung der Gespräche betraut.

Bei allen Treffen zu Nuklearinformationsabkommen werden die Themen Kernenergieprogramm, Strahlenschutz, nukleare Frühwarnung und Notfallschutzplanung einschließlich Rechtsrahmen und Behördenorganisation sowie allfällige Störfälle behandelt. Es werden auch technische Daten betreffend laufende und neue Nuklearvorhaben und Projekte, insbesondere von Kernkraftwerken, Zwischen- und Endlagern ausgetauscht. Darüber hinaus erlauben die Treffen auch das Ansprechen von Anliegen und Besorgnissen zu Themen, die von nuklearpolitischer Relevanz sind. Dieser Informationsaustausch erfolgt informell und auf gegenseitiger Vertrauensbasis. Der Informationsaustausch ermöglicht es den zuständigen Ministerien und den an den Gesprächen teilnehmenden Vertretern der Länder, sich hinsichtlich der berechtigten Sorgen der österreichischen Bevölkerung auf Behördenebene im Partnerland Gehör zu verschaffen, und Veranlassungen zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt bestmöglich vorzunehmen.

 



Über die Inhalte der Gespräche werden die österreichische Öffentlichkeit und die Volksvertretung von der Bundesregierung und den Ländern laufend informiert. Eine Weitergabe der schriftlichen Protokolle ohne Zustimmung des Vertragspartners würde einen Vertrauensbruch bedeuten, der den umfassenden Informationsaustausch zu nuklearpolitischen Fragen untergraben sowie gegebenenfalls auch die bilateralen Beziehungen beeinträchtigen könnte.

Die Treffen mit Deutschland, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn finden im jährlichen Rhythmus alternierend in Österreich und im Partnerland statt.

Das letzte Treffen mit Weißrussland fand am 28. März 2011 in Wien statt. Menschenrechtsfragen fallen nicht unter das Mandat des Abkommens. Das letzte Treffen mit Polen fand am 25./26. Mai 2011 in Warschau statt.

Das seinerzeit mit der Sowjetunion abgeschlossene Abkommen gilt für den Rechtsnachfolger Russische Föderation, hat aber anlagenbezogen einen auf die Region Kaliningrad eingeschränkten geographischen Anwendungsbereich. Es sieht Gespräche nur bei Bedarf vor. Die österreichischen Bemühungen konzentrierten sich zunächst auf die Einbindung in das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) zum Projekt in Kaliningrad.

Das Abkommen mit Tadschikistan besteht nur in Rechtsnachfolge zum seinerzeitigen Abkommen mit der Sowjetunion und ist im Hinblick auf die geographische Distanz und die Tatsache, dass Tadschikistan kein KKW unterhält, von keiner praktischen Relevanz. Es fanden daher niemals Konsultationen statt.

Das Abkommen mit der Ukraine sieht, wie dasjenige mit der russischen Föderation, Treffen nur bei Bedarf vor. Ein solcher könnte im Anschluss an das laufende UVP-Verfahren zum Ausbau des KKW Chmelnyzkyj angemeldet werden.