2669/AB-BR/2012
Eingelangt am 20.04.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0028-I 3/2012
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 19. APR. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und
Kollegen vom 21. Februar 2012, Nr. 2880/J-BR/2012, betreffend Auswirkungen
der Thiamethoxam-Belastung im Grundwasser Korneuburg und
Veröffentlichung der Melissa Studie
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen vom 21. Februar 2012, Nr. 2880/J-BR/2012, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Das Forschungsprojekt „Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“ (MELISSA) wurde bereits abgeschlossen. Der Abschlussbericht ist unter www.dafne.at (Projektnummer 100472) öffentlich zugänglich.
Zu Frage 2:
Die Ergebnisse des Projekts MELISSA wurden der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg mangels unmittelbaren Bezugs zum Forschungsprojekt vorab nicht übermittelt.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Diese Fragen werden durch den veröffentlichten Abschlussbericht des Projekts MELISSA beantwortet.
Zu Frage 6:
Von der Firma Kwizda wurde beginnend mit März 2011 sukzessive ein Untersuchungsnetz im Stadtgebiet von Korneuburg aufgebaut, um die Thiamethoxam (TMX)-Verunreinigung im Stadtgebiet abzugrenzen. Gesamt wurden etwa 75 Messstellen im Stadtgebiet auf die Werte TMX und Imidacloprid (IMD) untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden etwa monatlich der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg zur Verfügung gestellt, wobei nicht bei jedem Untersuchungsdurchgang alle Messstellen beprobt wurden bzw. werden.
Die Messwerte werden von der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg mangels Rechtsgrundlage nicht veröffentlicht.
Zu Frage 7:
Die bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg aufliegenden Messwerte stellen Umweltinformationen nach § 2 UIG dar und werden auf Anfrage nach § 5 UIG bekannt gegeben. Eine solche Anfrage von Frau Bundesrätin Kerschbaum liegt derzeit bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg auf.
Abschließend darf im Hinblick auf den Einleitungssatz zur Begründung der vorliegenden parlamentarischen Anfrage darauf hingewiesen werden, dass im Stadtgebiet Korneuburg keine Grundwasserverunreinigung durch IMD festgestellt wurde.
Der Bundesminister: