2670/AB-BR/2012
Eingelangt am
23.04.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsident des Bundesrates
Gregor Hammerl
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0429-II/2012
Wien, am . April 2012
Der Bundesrat Mag. Gerald Klug, Genossinnen und Genossen haben am 23. Februar 2012 unter der Zahl 2881/J–BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „WKR-Ball, Umgang mit der rechtsradikalen Szene“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Es wurden umfangreiche Ermittlungen inklusive des Versuches der Ausforschung von Zeugen, Anfertigung von Phantombildern unter Mitwirkung des Opfers, Hausdurch-suchungen sowie Durchsicht von Lichtbildern von amtsbekannten Personen, auf die die Personsbeschreibung des Opfers zutraf und die Gegenüberstellung von Tatverdächtigen mit dem Opfer durchgeführt. Sämtliche Erhebungen verliefen bisher ergebnislos, da der vom Opfer anhand der Lichtbilder als Täter bezeichnete Verdächtige bei der Gegenüberstellung nicht als Täter identifiziert werden konnte.
Zu den Fragen 2 bis 5:
In der Nähe des Tatortes befanden sich zwei Gruppen der Einsatzeinheit Steiermark. Von diesen wurden zwei Personen und der Verletzte sowie weitere Passanten, bei denen es sich nicht um Demonstranten gehandelt hat, wahrgenommen. Die am Vorfallsort befindlichen zwei Personen hatten bereits die Erstversorgung des Verletzten vorgenommen und die Rettung verständigt, bevor Beamte dort eintrafen. Der Gruppenkommandant bot den Passanten, die angaben, der Verletzte wäre zu Sturz gekommen, Hilfe an. Die Polizisten bemerkten am Vorfallsort keinen Täter und wurden weder von den beiden Personen noch vom Verletzten über allfällige Täter informiert.
Zu Frage 6:
Die Aufgaben der Polizeiorgane ergeben sich aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen. Gemäß § 28 Sicherheitspolizeigesetz wurde im anlässlich des WKR-Balls erlassenen Behördenauftrag vom 24. Jänner 2012 dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen die oberste Priorität eingeräumt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ja. Ein entsprechender Abschlussbericht wurde am 2. Februar 2012 der Staatsanwaltschaft Wien vorgelegt. Ergänzende Berichte wurden der Staatsanwaltschaft Wien am 9. und am 15. Februar 2012 übermittelt.
Zu Frage 9:
Es wurde in dieser Angelegenheit mit mehreren Abgeordneten der Freiheitlichen Partei Österreichs Kontakt aufgenommen. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Ermittlungs-verfahrens muss von der weiteren Beantwortung der Frage Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Nein.
Zu den Fragen 13, 14 und 17:
Bei Bekanntwerden eines strafbaren Verhaltens wird dieses gemäß den Aufgaben und Befugnissen des Sicherheitspolizeigesetzes und der Strafprozessordnung ermittelt und den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Auch der Prävention wird höchste Aufmerksamkeit geschenkt. Maßnahmen über die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben und Befugnisse hinaus erfolgen nicht.
Zu Frage 15:
Ja.
Zu Frage 16:
Aus rechtlichen Gründen ist eine umfassende Kontrolle aller Internetaktivitäten nicht umsetzbar. Anlassbezogen bzw. bei entsprechender Verdachtslage werden Ermittlungen aufgenommen.