2680/AB-BR/2012

Eingelangt am 31.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Georg Keuschnigg

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0779-II/10/a/2012

Wien, am        . Juli 2012

 

Die Abgeordneten zum Bundesrat Efgani Dönmez, Elisabeth Kerschbaum und Marco Schreuder haben am 31. Mai 2012 unter der Zahl 2891/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Brand im Polizeianhaltezentrum Hernals“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aus Gründen des verfassungsrechtlich gewährleisteten Geheimhaltungsschutzes personenbezogener Daten muss von der Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 2:

Die Unterbringung des tatsächlich bereits Volljährigen erfolgte nicht in Einzelhaft. Er befand sich alleine in einem Gemeinschaftshaftraum.

 

Zu Frage 3:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Der Vorfall wurde untersucht. Eine abschließende Evaluierungsbesprechung erfolgte am    28. Februar 2008. Grundsätzlich wird angemerkt, dass den sicherheitsrelevanten Ansprüchen in PAZ, respektive auch im PAZ Hernalser Gürtel, mit integrierten baukonstruktiven Sicherheitssystemen und einer entsprechenden Brandschutzkonzeption besondere Bedeutung beigemessen wird. Die baulichen als auch die technischen Brandschutzmaßnahmen im PAZ Hernalser Gürtel entsprachen zum Zeitpunkt des gegenständlichen Vorfalls und entsprechen auch gegenwärtig den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus wurde den hohen Ansprüchen an den Brandschutz durch einen innerbetrieblichen Brandschutz (Brandschutzwarte und Brandschutzbeauftragte, eigener Betriebslöschtrupp) auf hohem Niveau bestmöglich Rechnung getragen. Ein entsprechendes Brandschutzkonzept (u.a. geschossweise Brandabschnittsbildung, Brandrauchentlüftung, Fluchtwege, etc.) sowie ein entsprechender vollzugsfunktioneller Alarm- und Einsatzplan (Einsatz der Brandschutzgruppe, mehrstufiges Rettungskonzept, kontrollierte Evakuierung etc.) für die genehmigte Nutzung liegt vor. Regelmäßige Übungen werden abgehalten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verhinderung von mutwillig gelegten Bränden besonders Wert gelegt.

 

Zu Frage 6:

Die Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) – speziell in Zusammenhang betreffend freiheitsbeschränkende Maßnahmen – werden berücksichtigt. Diese wurden bzw. werden sukzessive im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten umgesetzt. In diesem Zusammenhang darf unter anderem auf die Implementierung einer „Offenen Station“ hingewiesen werden, die eine wesentliche Verbesserung des Anhaltevollzugs brachte.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Schadenersatz steht – auch im Anwendungsbereich des Amtshaftungsgesetzes ‑ nur zu, wenn ein Schaden rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt wurde. Dies liegt nicht vor.