2685/AB-BR
Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0219-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Herr
Präsident des Bundesrates
Zur Zahl 2896/J-BR/2012
Der Bundesrat Mag. Gerald Klug und weitere Bundesräte haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Razzia in Deutschland gegen das rechtsextremistische Internet-Forum ‚Thiazi.net’“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Zuge des Ermittlungsverfahrens, das wegen des Vorfalls am 27. Jänner 2012 geführt wird, Kontakt mit den deutschen Behörden aufgenommen.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu konkreten Schritten oder Ergebnissen während eines anhängigen Ermittlungsverfahrens nicht Stellung nehmen kann, weil dadurch der Ermittlungszweck gefährdet und schutzwürdige Interessen von verfahrensbeteiligten Personen verletzt werden könnten (§ 12 StPO).
Zu 2 bis 4:
Die Zusammenarbeit der österreichischen Justizbehörden mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden erfolgt auf Grundlage der geltenden völkerrechtlichen Vereinbarungen und der anwendbaren EU-Instrumente im direkten Verkehr und verläuft ausgezeichnet. Eine ausdrückliche Zusammenarbeit zur Aufklärung und Anklage neonazistischer Straftaten erfolgt durch die Staatsanwaltschaften fallbezogen, wobei der permanente Informationsaustausch auf der Ebene der polizeilichen Zusammenarbeit abgewickelt wird. Insbesondere auf regionaler Ebene finden periodische Treffen der Polizeibehörden statt, bei denen ein Abgleich der Informationen auch im Bereich der rechtsextremistischen Straftaten erfolgt.
Zu 5:
Die angefragten Daten für die Jahre 2010 und 2011 können den vom BM.I veröffentlichten Verfassungsschutzberichten entnommen werden.
Zu den Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz wird auf die Seite 42 des (vorläufigen) justiziellen Teils des Sicherheitsberichts 2011 verwiesen:
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§§ 3a ff VerbotsG |
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2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
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Anklagen |
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25 |
46 |
73 |
78 |
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Verurteilungen |
20 |
31 |
29 |
18 |
17 |
9 |
32 |
36 |
43 |
45 |
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Freisprüche |
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5 |
7 |
6 |
7 |
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Diversion |
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12 |
0 |
14 |
10 |
2012 wurden bisher 28 Personen nach den §§ 3a ff VerbotsG verurteilt, wobei ein großer Teil dieser Erkenntnisse noch nicht rechtskräftig ist.
Zu 6:
In der Verfahrensautomation Justiz gibt es derzeit keine Deliktskennung für Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund, weshalb eine Auswertung nicht möglich ist. Eine händische Auswertung jedes einzelnen Verfahrens wäre mit einem unvertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden.
Wien, . September 2012
Dr. Beatrix Karl