2685/AB-BR

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0219-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Herr
Präsident des Bundesrates

 

 

Zur Zahl 2896/J-BR/2012

Der Bundesrat Mag. Gerald Klug und weitere Bundesräte haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Razzia in Deutschland gegen das rechtsextremistische Internet-Forum ‚Thiazi.net’“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Zuge des Ermittlungsverfahrens, das wegen des Vorfalls am 27. Jänner 2012 geführt wird, Kontakt mit den deutschen Behörden aufgenommen.

Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu konkreten Schritten oder Ergebnissen während eines anhängigen Ermittlungsverfahrens nicht Stellung nehmen kann, weil dadurch der Ermittlungszweck gefährdet und schutzwürdige Interessen von verfahrensbeteiligten Personen verletzt werden könnten (§ 12 StPO).

Zu 2 bis 4:

Die Zusammenarbeit der österreichischen Justizbehörden mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden erfolgt auf Grundlage der geltenden völkerrechtlichen Vereinbarungen und der anwendbaren EU-Instrumente im direkten Verkehr und verläuft ausgezeichnet. Eine ausdrückliche Zusammenarbeit zur Aufklärung und Anklage neonazistischer Straftaten erfolgt durch die Staatsanwaltschaften fallbezogen, wobei der permanente Informationsaustausch auf der Ebene der polizeilichen Zusammenarbeit abgewickelt wird. Insbesondere auf regionaler Ebene finden periodische Treffen der Polizeibehörden statt, bei denen ein Abgleich der Informationen auch im Bereich der rechtsextremistischen Straftaten erfolgt.

Zu 5:

Die angefragten Daten für die Jahre 2010 und 2011 können den vom BM.I veröffentlichten Verfassungsschutzberichten entnommen werden.

Zu den Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz wird auf die Seite 42 des (vorläufigen) justiziellen Teils des Sicherheitsberichts 2011 verwiesen:

 

§§ 3a ff VerbotsG

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Anklagen

 

 

 

 

 

 

25

46

73

78

Verurteilungen

20

31

29

18

17

9

32

36

43

45

Freisprüche

 

 

 

 

 

 

5

7

6

7

Diversion

 

 

 

 

 

 

12

0

14

10

 

2012 wurden bisher 28 Personen nach den §§ 3a ff VerbotsG verurteilt, wobei ein großer Teil dieser Erkenntnisse noch nicht rechtskräftig ist.

Zu 6:

In der Verfahrensautomation Justiz gibt es derzeit keine Deliktskennung für Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund, weshalb eine Auswertung nicht möglich ist. Eine händische Auswertung jedes einzelnen Verfahrens wäre mit einem unvertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden.

 

Wien,      . September 2012

 

Dr. Beatrix Karl