2694/AB-BR

Eingelangt am 28.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0231-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Herr
Präsident des Bundesrates

 

 

Zur Zahl 2905/J-BR/2012

Die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die geplante Schließung des Bezirksgerichtes Landeck“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Interesse eines bestmöglichen Einsatzes der beschränkten öffentlichen Mittel, aber auch und vor allem im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung strebe ich an, österreichweit Klein- und Kleinstbezirksgerichte so zusammenzulegen, dass Bezirksgerichte zukünftig eine gewisse Mindestgröße aufweisen. Eine endgültige Festlegung, welche Tiroler Bezirksgerichte an welchem Standort zusammengelegt werden sollen, habe ich noch nicht getroffen. Diese soll erst nach einem erfolgreichen Abschluss meiner diesbezüglichen Gespräche mit dem Landeshauptmann von Tirol erfolgen.

Zu 2 bis 4:

Ziel der von mir angestrebten und in drei Bundesländern – nämlich Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark – bereits in Umsetzung befindlichen Strukturoptimierung der Gerichtsorganisation ist die Schaffung von zeitgemäßen Bezirksgerichten. Dadurch soll in allen Tätigkeitsbereichen jeweils eine ausreichende Anzahl von Mitarbeiter/innen ausgelastet sein, um diesen eine gewisse Spezialisierung zu ermöglichen und ausreichende Vertretungskapazitäten direkt am jeweiligen Standort sicherzustellen. Gleichzeitig sollen die Bezirksgerichte mit vertretbaren Kosten mit den notwendigen Sicherheitseinrichtungen (insbesondere Eingangskontrollen) und bürgerfreundlichen Servicecentern ausgestattet werden können.

Mangels Abschlusses der Gespräche mit dem Landeshauptmann von Tirol steht derzeit noch nicht fest, inwieweit das Bezirksgericht Landeck von der Strukturoptimierung betroffen sein wird. Ein allenfalls entstehender Zeit- und Wegaufwand würde sich – etwa für den Fall einer Zusammenlegung mit dem Bezirksgericht Imst – aber in vergleichsweise engen Grenzen halten. Diese beiden Standorte liegen nur zirka 20 km voneinander entfernt und die Fahrzeit beträgt etwa 20 Minuten. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus) beträgt die Fahrzeit zwischen den beiden Orten zirka 30 Minuten.

Zu 5:

Die Strukturoptimierung der Gerichtsorganisation wird die Versorgung der Bevölkerung gerade in jenen Gebieten, die derzeit im Sprengel von Klein- oder Kleinstbezirksgerichten liegen, deutlich verbessern. Das an einigen Standorten bereits umgesetzte Servicecenter-Konzept sieht zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung direkt im Eingangsbereich von Justizgebäuden vor, bei denen speziell geschulte Bedienstete möglichst viele Anliegen direkt behandeln können. Ausreichende Vertretungsmöglichkeiten an vergrößerten Standorten verbessern zudem die Erreichbarkeit von in den jeweiligen Angelegenheiten zuständigen Bediensteten. Schließlich liegt auch eine Erhöhung der Sicherheit in Gerichtsgebäuden (durch bessere technische Einrichtungen und lückenlose Eingangskontrollen) nicht nur im Interesse der Bediensteten, sondern auch in jenem der sich dort aufhaltenden Gerichtsbesucherinnen und Gerichtsbesucher.

All diese angestrebten Verbesserungen können jedoch aus organisatorischen und budgetären Gründen nicht an jedem der zahlreichen sehr kleinen Gerichtsstandorte umgesetzt werden. Ein Weiterbestehen von Klein- und Kleinstbezirksgerichten würde daher letztlich eine Benachteiligung der Bevölkerung in von diesen versorgten Regionen bedeuten, da dort – im Gegensatz zu größeren Standorten – alle diese Verbesserungen nicht sinnvoll umgesetzt werden könnten.

 

Die beschriebene Orientierung an einer Mindestgröße stellt im Übrigen auch eine Gleichbehandlung aller Länder und Regionen sicher, da sich daraus – unabhängig vom Ausmaß früherer Standortreduktionen – vergleichbare Größenstrukturen bei den Bezirksgerichten ergeben.

Zu 6:

Das Bezirksgericht Landeck wurde zuletzt vor siebzehn Jahren renoviert. In den letzten Jahren wurden Investitionen ausschließlich im Rahmen der Instandhaltungspflichten der Vermieterin getätigt. Der denkmalgeschützte Gebäudekomplex weist grundlegende bauliche Nachteile auf. Die Bediensteten sind auf fünf verschiedenen Ebenen, teils im Hauptgebäude, teils in einem Nebengebäude untergebracht. Die räumliche Zersplitterung ist mit einem bürgerfreundlichen, sicheren und zeitgemäßen Gerichtsbetrieb unvereinbar. Zudem entfallen dadurch auf einen Arbeitsplatz rechnerisch ca. 166 m² Mietfläche, das Mietobjekt ist daher relativ teuer.

Zu 7:

Das Einsparungspotential der Aufnahme des Bezirksgerichtes Landeck durch ein anderes Gericht beträgt etwa 400.000 Euro pro Jahr (Miete, Betriebskosten, Heizung, Reinigung, Sicherheitskontrollen und mieterpflichtige Instandhaltungs- und Adaptierungsarbeiten).

 

Wien,       . September 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl