2699/AB-BR

Eingelangt am 28.09.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0232-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Herr
Präsident des Bundesrates

 

 

Zur Zahl 2910/J-BR/2012

Die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Inseratenaffäre und Verfahren gegen Staatssekretär Ostermayer“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich über ein Verfahren, welches im nicht öffentlichen Stadium des Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) verblieb, keine Auskünfte geben kann, weil dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten gefährdet werden könnten. Eine Entscheidung, ob die Einstellungsbegründung gemäß § 35a StAG veröffentlicht werden wird, kann erst anlässlich der  Enderledigung des gesamten Verfahrens getroffen werden.


Zu 3 bis 5:

Ein eigenes Verfahren wegen Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB wurde gar nicht geführt, weil – mangels Vorliegens eines im Rahmen der Hoheitsverwaltung erfolgten Amtsgeschäftes – kein Sachverhalt angezeigt war, der unter diesen Straftatbestand subsumiert werden könnte.

 

Wien,        . September 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl