2699/AB-BR
Eingelangt am 28.09.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0232-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Herr
Präsident des Bundesrates
Zur Zahl 2910/J-BR/2012
Die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Inseratenaffäre und Verfahren gegen Staatssekretär Ostermayer“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich über ein Verfahren, welches im nicht öffentlichen Stadium des Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) verblieb, keine Auskünfte geben kann, weil dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten gefährdet werden könnten. Eine Entscheidung, ob die Einstellungsbegründung gemäß § 35a StAG veröffentlicht werden wird, kann erst anlässlich der Enderledigung des gesamten Verfahrens getroffen werden.
Zu 3 bis 5:
Ein eigenes Verfahren wegen Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB wurde gar nicht geführt, weil – mangels Vorliegens eines im Rahmen der Hoheitsverwaltung erfolgten Amtsgeschäftes – kein Sachverhalt angezeigt war, der unter diesen Straftatbestand subsumiert werden könnte.
Wien, . September 2012
Dr. Beatrix Karl