2711/AB-BR/2012

Eingelangt am 07.12.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Georg Keuschnigg

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR 2220/1196-SIPOL/2012

            Wien, am     . Dezember 2012

 

Die Bundesräte Marco Schreuder und Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Oktober 2012 unter der Zahl 2924/J-BR/2012 an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage be-treffend „Österreichische Teilnahme an EU-Projekt Clean IT“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Seitens des Bundesministeriums für Inneres beteiligen sich zwei MitarbeiterInnen an den Arbeiten im Rahmen des Projektes.

 

Zu Frage 2:

Die unter Punkt 1 genannten MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Inneres nahmen an Workshops im Rahmen des Projektes teil.

 

Zu Frage 3:

Der niederländische Justizminister hat in einem Brief angeregt, dass sich Österreich an dem Projekt beteiligen solle. Nachdem die Initiative der Schwerpunktsetzung der Österreichischen Sicherheitsstrategie und der Ressortstrategie des BM.I INNEN.SICHER entspricht, erfolgte eine entsprechende Entscheidung.


Zu Frage 4:

Seitens der MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Inneres werden keine praxisnahen Erfahrungen zu den Themen ‚Internetsperren und Filterung‘ eingebracht, sondern solche zu den sicherheitspolitischen und sicherheitspolizeilichen Aspekten des Missbrauchs des Internets zu extremistischen und terroristischen Zwecken.

 

Zu Frage 5:

Wir wollen einen Beitrag zur Verhinderung des Missbrauchs des Internets zu extremistischen und terroristischen Zwecken leisten.

 

Zu Frage 6:

Aufgaben und Befugnisse der öffentlichen Verwaltung ergeben sich auf Grund der Bundesverfassung und der Gesetze. Übertragung von öffentlichen Aufgaben an Private kann nur im Rahmen von Gesetzen erfolgen. Selbstregulierungen bestimmter Wirtschaftszweige in der Form von ‚code of conducts‘ stellen keine Umgehung des parlamentarischen Prozesses dar, sondern sind eine sinnvolle Ergänzung staatlicher Interventionen (im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen).

 

Zu Frage 7:

Durch die Bundesregierung wurde im Mai 2012 beschlossen, ein umfassendes Gesamt-konzept zur Cyber Sicherheit vorzubereiten. Dementsprechend wird derzeit ressort-übergreifend an einer ‚Österreichische Strategie für Cyber Sicherheit‘ gearbeitet. In diesem Zusammenhang bzw. im Zuge der Umsetzung der Strategie soll auch die Frage geprüft werden, ob rechtliche Adaptierungen zweckmäßig erscheinen.

 

Zu Frage 8:

Die Beantwortung der Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 9:

Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 6 und 7.