2717/AB-BR/2012

Eingelangt am 28.12.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0043-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An den

Präsidenten des Bundesrates

Georg KEUSCHNIGG

Parlament

1014   W i e n

 

 

Wien, am       . Dezember 2012

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Dönmez, PMM, Kolleginnen und Kollegen, haben am 30. Oktober 2012 unter der Nr. 2929/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Nichtanrechnung von Vordienstzeiten in der ÖBB gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wann können die ÖBB-Mitarbeiter vom Eigentümer die Umsetzung der erworbenen Rechte erwarten?

 

Nach dem zitierten EUGH-Urteil wurden die dienstrechtlichen Gesetze des Bundes angepasst. Bei der parlamentarischen Behandlung dieser Gesetzesanpassungen wurde auch das Bundesbahngesetz einbezogen. Der Gesetzgeber hat im § 53a Bundesbahngesetz eine der Bundesregelung vergleichbare Neuregelung geschaffen, die eine unionsrechtskonforme Anrechnung von Vordienstzeiten vorsieht.