2718/AB-BR/2013

Eingelangt am 24.01.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Edgar Mayer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0300-I/A/15/2012

Wien, am  18. Jänner 2013

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2934/J-BR/2012 der BundesrätInnen Elisabeth Kerschbaum, Marco Schreuder, Efgani Dönmez nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Seit längerem wird an einer Anpassung der derzeitigen Pestizidliste gemäß Anhang I Anmerkung 6 der Trinkwasserverordnung - TWV gearbeitet. Nach Abschluss der fachlichen Diskussion in der Codex-Unterkommission Trinkwasser wird ein Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt. Eine Anpassung der Pestizidliste bzw. die Änderung der TWV ist für die erste Hälfte des Jahres 2013 geplant.


Frage 2:

Das Pestizid-Screening ist eine neue Methode, die sehr gut für eine qualitative Untersuchung des Trinkwassers geeignet ist. Sie kann als solche von den Wasserversorger/inne/n im Rahmen der Eigenverantwortung als Lebensmittelunternehmer/innen verwendet werden, um Stoffe, insbesondere Pestizide aufzuspüren, die eine potentielle Gefährdung für die Gesundheit darstellen können. Nach der TWV ist jedoch eine quantitative Aussage über die Einhaltung des Parameterwertes/Indikatorparameterwertes (Grenzwertes/Richtwertes) erforderlich. Die Untersuchungsmethode muss daher geeignet sein, diese Vorgabe zu erfüllen.

 

Frage 3:

Entsprechend den Vorgaben gemäß Artikel 13 der Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch („Trinkwasserrichtlinie“) ist der Europäischen Kommission alle drei Jahre ein Bericht über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserbericht) vorzulegen. Dementsprechend wurde der Dreijährige Trinkwasserbericht für die Jahre 2008 bis 2010 ausgearbeitet und der EU in der ersten Jahreshälfte 2012 elektronisch übermittelt. Der Bericht kann auf der Website der Europäischen Umweltagentur (European Environment Agency - EEA) bzw. des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET) (http://cdr.eionet.europa.eu/at/eu/dwd ) eingesehen werden. Die Informationen beziehen sich auf die von den Bundesländern erhobenen und dem Bundesministerium für Gesundheit übermittelten Daten der relevanten Wasserversorgungsanlagen (große Wasserversorgungsanlagen). Der Bericht wurde im Sinne des „Leitfadens für die Berichterstattung gemäß der Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG, Oktober 2011“ („Guidance document on reporting under the Drinking Water Directive 98/83/EC, October 2011) ausgearbeitet. Da dieser Bericht in drei Jahresteile gegliedert ist, decken die jeweiligen Teile auch die Berichtspflicht gemäß § 44 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG ab.

 

Nunmehr wird von mir gemäß § 44 LMSVG ein Bericht über die Qualität von Trinkwasser zur Information der Verbraucher/innen verfasst (Österreichischer Trinkwasserbericht). Dieser enthält die Daten jener Wasserversorgungsanlagen (WVA), aus denen mehr als 1000 m3 Wasser pro Tag im Durchschnitt entnommen oder mit denen mehr als 5000 Personen versorgt werden (große WVA). Basierend auf dem Trinkwasserbericht an die EU wird für Österreichische Abnehmer/innen bzw. Verbraucher/innen ein Bericht mit relevanten Informationen ausgearbeitet. Dieser „Österreichische Trinkwasserbericht“ wird in absehbarer Zeit der Öffentlichkeit auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit als Download zur Verfügung stehen. Mit den Daten für das Jahr 2012 kann frühestens im 1. Quartal 2014 gerechnet werden, derzeit ist ein Bundesland noch mit den Daten für 2011 ausständig.

 

Frage 4:

Gemäß TWV müssen die Betreiber/innen einer Wasserversorgungsanlage im Rahmen ihrer Eigenverantwortung als Lebensmittelunternehmer/innen regelmäßig das Wasser prüfen und die Versorgungsanlage überwachen lassen. Die Betreiber/innen sind auch für die Information der Abnehmer/innen bzw. Verbraucher/innen über die aktuelle Qualität des Trinkwassers entsprechend der TWV verantwortlich. Die Einhaltung der Bestimmungen der TWV mit den vorgeschriebenen Parameterwerten (Grenzwerten) und Indikatorparameterwerten (Richtwerten) wird durch Expert/inn/en der Lebensmittelaufsicht in den Bundesländern kontrolliert.

 

Nach Bekanntwerden der Belastung des Korneuburger Grundwassers mit Pestiziden Anfang September 2012 wurde die für Trinkwasser zuständige Lebensmittelaufsicht in Niederösterreich ersucht, anher bekannt zu geben, ob eine Trinkwasser-Beeinflussung vorliegt. Eine Information durch die BH Korneuburg oder die NÖ Landesregierung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Entsprechend der Information der Trinkwasseraufsicht Niederösterreichs hatte der im Einzugsgebiet der Kontamination befindliche Wasserversorger bereits entsprechende Eigenkontrollen durchgeführt und im verteilten Wasser keine Verunreinigung mit Thiamethoxam festgestellt. Trotzdem wurde der Brunnen vorsorglich außer Betrieb gesetzt.

 

Frage 5a) – h):

Die Qualität des österreichischen Trinkwassers ist im Europäischen Vergleich bundesweit nach wie vor sehr gut. Das zeigt sich auch daran, dass das Wasser kaum aufbereitet werden muss. Probleme, insbesondere mit Pestiziden und Nitrat, gibt es dort, wo eine intensive landwirtschaftliche Nutzung vorliegt bzw. aufgrund von Altlasten (z.B. durch das nicht mehr zugelassene Pestizid Atrazin aufgrund seiner langen Verweildauer im Boden). Bei kleineren WVA hat es in der Vergangenheit Probleme mit mikrobiologischen Belastungen gegeben. Aus diesem Grunde wurden von mir Schwerpunktkontrollen veranlasst. In letzter Zeit hat sich die Situation verbessert, wozu sicher auch die Vorschreibungen von Verbesserungsmaßnahmen bei der Trinkwasserversorgung beigetragen haben. Detaillierte Informationen über die Qualität des Trinkwassers können dem EU-Bericht bzw. dem Österreichischen Trinkwasserbericht sowie dem Lebensmittelsicherheitsbericht entnommen werden, ich verweise auch auf meine Ausführungen zu Frage 3.

 

Die Einhaltung der Bestimmungen der Trinkwasserverordnung mit den vorgeschriebenen Parameterwerten (Grenzwerten) und Indikatorparameterwerten (Richtwerten) sowie der Informationsverpflichtungen der Betreiber/innen gegenüber den Abnehmer/inne/n bzw. Verbraucher/inne/n wird durch Expert/inn/en der Lebensmittelaufsicht in den Bundesländern kontrolliert.

 

Zur Verbesserung der amtlichen Trinkwasserüberwachung wurde im Rahmen des „Mehrjährigen integrierten Kontrollplans“ (MIK) ein „Mehrjähriger risikobasierter Kontrollplan Trinkwasser“ (MK-TW) eingeführt. Oberstes Ziel des MK-TW ist es, die gute Trinkwasserqualität in Österreich zu erhalten. Zu diesem Zweck gibt es eine Festlegung von Schwerpunkten, wodurch mit besserer Treffsicherheit Problemgebiete erkannt werden können als mit flächendeckenden Kontrollen. Hierzu werden vom Bundesministerium für Gesundheit Vorschläge von den Sachverständigen der Lebensmittelüberwachung, der Untersuchungsanstalten der Länder und der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) eingeholt, entsprechend dem risikobasierten Ansatz von den Exper/inn/en der AGES gereiht und im Hinblick auf die tatsächliche Durchführung in der Koordinationssitzung der Lebensmittelkontrolle behandelt.

 

Die Veröffentlichung der Richtlinien über die Vollziehung der Überwachung des Verkehrs mit den vom LMSVG erfassten Waren, darunter auch des Trinkwassers, erfolgt durch den Revisions- und Probenplan. Die durch Schwerpunktaktionen erhobenen Daten werden jährlich evaluiert und fließen in die Planungen für die Folgejahre ein. Mit dem Kontrollkonzept können neue Gefährdungspotentiale rechtzeitig erkannt und vor Auftreten eines Problems kann somit mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert werden. Die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse erfolgt im Lebensmittelsicherheitsbericht.

 

Zur Sicherstellung einwandfreien Trinkwassers ist im Überwachungssystem auch die AGES eingebunden, die eine Risikobewertung nach international anerkannten wissenschaftlichen Gesichtspunkten und eine Analyse der Daten nach international anerkannten statistischen Methoden durchführt. Durch die umfassende Überwachung der Trinkwasserversorgung - vom Wasserspender bis zu den Abnehmer/inne/n - ist somit ein hohes Schutzniveau für die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser gewährleistet.

 

Auf Basis der Ergebnisse der amtlichen Überwachung von Trinkwasser im Rahmen von Schwerpunktaktionen durch die zuständige Behörde (Landeshauptleute bzw. Lebensmittelaufsicht) sowie der Untersuchungen des Trinkwassers im Rahmen der Eigenkontrolle gemäß TWV durch die Betreiber von WVA werden ein Lebensmittelsicherheitsbericht sowie ein Trinkwasserbericht gemäß Richtlinie 98/83/EG bzw. gemäß § 44 LMSVG erstellt.

 

Die auch die Konsument/inn/ensicherheit fördernde elektronische Abrufbarkeit der Berichte habe ich bereits zu Frage 3 dargestellt, Informationen über die Abrufbarkeit auf der Ebene sämtlicher Gemeinden liegen mir nicht vor.

 

Darüber hinaus wurden für die Jahre 2008 und 2010 auch statistische Informationen über die Kontrollergebnisse der Qualität von Trinkwasser in Versorgungsanlagen, aus denen weniger als 1000 m3 Wasser pro Tag im Durchschnitt entnommen oder mit denen weniger als 5000 Personen versorgt werden (kleine WVA) in den Bundesländern erhoben und der Europäischen Kommission zur EU-weiten Beurteilung der Wirksamkeit der derzeitigen Trinkwasserrichtlinie übermittelt. Diesen statistischen Erhebungen ist zu entnehmen, dass die Hauptprobleme in der Überschreitung der mikrobiologischen Parameter/Indikatorparameter sowie des Parameters Nitrat lagen.