2722/AB-BR/2013

Eingelangt am 15.03.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0001-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
An den

Präsidenten des Bundesrates

Edgar Mayer

 

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am 8. März 2013

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Mag. Rausch, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Jänner 2013 unter der Nr. 2937/J-BR/2013 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die Einführung eines österreichweiten Studenten-Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Seit wann haben Sie Kenntnis von Initiativen zur Einführung eines österreichweiten Studenten-Tickets bzw. anderer Studenten-Ermäßigungen für die öffentlichen Verkehrsmittel? Was haben Sie seitdem bereits zur Realisierung dieser Forderung unternommen?

Ø  In welcher Form halten Sie ein entsprechendes Studenten-Ticket auf Bundesebene für realisierbar (Ausgabeform: als Jahres-/Semesterticket; Kosten für den/die einzelne/n Studierende/n; zeitliche oder regionale Staffelung etc.)? Welche konkreten Überlegungen haben Sie dazu in Ihrem Ministerium bereits angestellt?

Ø  Dass junge Menschen schon früh regelmäßige Benutzerinnen und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel werden, ist ja auch im Sinne der Verkehrsbetriebe. Wie sehen diese Betriebe – zumindest jene, mit denen Sie als Ministerin regelmäßig in Kontakt stehen, wie etwa ÖBB oder Wiener Linien – die Möglichkeit der Umsetzung eines Studenten-Tickets?


Die Abgeltung der Lasten des Ausbildungsverkehrs ist im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geregelt. Der Vollzug dieses Gesetzes fällt in die Kompetenz des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Aufgrund einer Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz im Jahr 1996 ist die im Bereich des Familienressorts abgewickelte bis zum Sommersemester 1996 geltende Freifahrt für Studierende ersatzlos gestrichen worden.

 

Die Planung einer nachfrageorientierten Verkehrsdienstleistung im Nah- und Regionalverkehr ist gemäß § 11 ÖPNRV-G Aufgabe der regionalen Gebietskörperschaften, die dazu Verkehrsverbünde eingerichtet haben. Die Verkehrsverbünde haben sich in ihrem Tarifangebot gemäß § 14 ÖPNRV-G an Fahrgastströmen zu orientieren. Damit ist sichergestellt, dass für regelmäßige Fahrten, für Pendler wie auch für Studierende, ein attraktives Tarifangebot zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Die Schaffung eines darüber hinausgehenden österreichweiten Studententickets müsste vom BMWFJ bzw. vom BMWF initiiert und finanziert werden.

 

Zu Frage 4:

Ø  Welche Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr erhalten derzeit Studierende und auch andere Bevölkerungsgruppen und in welcher Form schlagen sich diese Vergünstigungen (bei den Verkehrsbetrieben oder im Budget Ihres Ministeriums) finanziell zu Buche?

 

Für Verkehrsdienstbestellungen im Rahmen der Verkehrsverbünde sind vom bmvit im Budget 2013 rd. € 91 Mio. vorgesehen. Für Verkehrsdienstbestellungen werden zur Sicherstellung eines Grundangebots im Schienenpersonenverkehr vom bmvit im Jahr 2013  für ÖBB und Privatbahnen  rd. € 650 Mio. zur Verfügung gestellt.

Damit deckt das bmvit jene Kosten der Verkehrsunternehmen, die nicht zuletzt aufgrund der vergünstigten Tarife für Pendler, Studierende etc. nicht durch Tariferlöse gedeckt werden können.