2728/AB-BR/2013

Eingelangt am 21.06.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Bundesrat Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. April 2013 unter der ZI. 2946/J-BR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Menschenrechtspolitik des Außenministeriums in Bezug auf Unterstützung von       PRIDE-Veranstaltungen in Europa“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Gemeinsam mit EU-Partnern setze ich mich dafür ein, dass Diskriminierung aufgrund       sexueller Orientierung effektiv bekämpft wird. Als Zeichen der Unterstützung und wenn schwierige Bedingungen die problemlose Durchführung der Gay Pride „Parade“ in einem       Land gefährden, wurden Erklärungen von österreichischen Botschaftern innerhalb und     außerhalb der EU unterzeichnet. Es bleibt jedoch den Botschaften vor Ort überlassen zu beurteilen, ob eine Mitunterzeichnung angezeigt ist.

In Kiew wurde von der EU-Delegation eine Erklärung zur Unterstützung der Anliegen der      Kiew Pride, die erstmals am 25. Mai 2013 stattfand, veröffentlicht. Entwürfe für solche    Unterstützungserklärungen für diesjährige Gay Pride Paraden liegen aus Bulgarien und      Bosnien und Herzegowina vor. Die österreichischen Botschafter in Sofia und Sarajewo haben    die Absicht geäußert, diese Erklärungen mittragen zu wollen. Soweit bekannt werden Paraden derzeit auch in Budapest für den 6. Juli und in Bratislava für den 21. September geplant. Eine Unterstützung allfälliger Erklärungen der lokalen Botschaften wird jeweils geprüft.


Zu den Fragen 4 bis 6:

Der von der EU 2010 ausgearbeitete Maßnahmenkatalog (Tool Kit) zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und     Transgender-Personen (Maßnahmenkatalog) wurde an alle österreichischen Botschaften       verteilt und wird regelmäßig (jährlich) in Erinnerung gerufen. Auf Basis dieses Maßnahmenkatalogs sollen sich EU Missionschefs in Drittstaaten pro-aktiv im Rahmen ihrer Möglichkeiten insbesondere für die Entkriminalisierung, die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie den Schutz von LGBT-Personen einsetzen. Die österreichischen Botschaften sind dazu angehalten, insbesondere über Fälle von gravierenden Menschenrechtsverletzungen, problematische Entwicklungen oder relevante Einzelfalle zu berichten und allfällige Vorschläge für Initiativen im EU Rahmen oder auf bilateraler Ebene vorzulegen.

Da es in einzelnen Städten manchmal zu gewalttätigen Gegendemonstrationen gegen die Abhaltung dieser Paraden kommt, werden österreichische Botschaften im Einzelfall       angewiesen an die zuständigen Stellen des Empfangsstaates heranzutreten, um den Schutz         von österreichischen Teilnehmern sicherzustellen, falls diese es wünschen.

Für ein kohärentes Vorgehen der EU in Drittländern und um dem außenpolitischen       Engagement der EU in diesem Bereich mehr Visibilität zu verleihen, werden von der EU       derzeit öffentliche Leitlinien ausgearbeitet, die auf diesem Tool Kit aufbauen. In den Verhandlungen setzt sich Österreich aktiv für eine rasche Fertigstellung dieser Leitlinien und     ihre Annahme beim Rat Auswärtige Angelegenheiten am 24. Juni 2013 ein.