2729/AB-BR/2013
Eingelangt am 05.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0154-Pr 1/2013 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Herr/Frau
Präsident/in des Bundesrates
Zur Zahl 2947/J-BR/2013
Der Bundesrat Hermann Brückl und weitere Bundesräte haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bedienstete bei Gericht“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Der Stand an nichtrichterlichen Bediensteten (exklusive Rechtspflegerinnen, Rechtspfleger, Rechtspflegeranwärterinnen, Rechtspflegeranwärter und Personaleinsatzgruppe) zum 1. Juni 2013 nach Sprengel (in VZK) beträgt:
|
|
Beamte und Vertragsbedienstete (VB) |
|
OLG-Sprengel Wien |
1.638,26 |
|
OLG-Sprengel Graz |
689,60 |
|
OLG-Sprengel Linz |
655,76 |
|
OLG-Sprengel Innsbruck |
467,06 |
Zu 2:
Die Planstellen für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppen verteilen sich wie folgt:
|
|
A2 |
A3 |
A4 |
|
OLG-Sprengel Wien |
602,25 |
1.054,70 |
389,04 |
|
OLG-Sprengel Graz |
265,10 |
460,40 |
152,40 |
|
OLG-Sprengel Linz |
255,00 |
459,30 |
159,20 |
|
OLG-Sprengel Innsbruck |
165,00 |
295,00 |
105,00 |
Da keine dezidierten Planstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Personalplan ausgewiesen sind und diese gemeinsam mit den übrigen Planstellen des allgemeinen Verwaltungsdienstes erfasst sind, sind die Planstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Summe der A2-Planstellen enthalten.
Zu 3 und 4:
Durch die laufende Beobachtung des Geschäftsanfalls ist sichergestellt, dass die Auslastung auch in dieser Bedienstetengruppe bundesweit etwa gleich ist.
Zu 5 bis 8:
Die Justiz unternimmt in den jährlichen Budget- und Planstellenverhandlungen alles, um die nach der Personalanforderungsrechnung (PAR) erforderliche Planstellendotierung insbesondere auch für nichtrichterliche Bedienstete sicherzustellen.
Zu 9:
Bundesweit sind bei den Gerichten derzeit 217 Bedienstete (Beamte und VB) karenziert.
Zu 10:
Das Bundesministerium für Justiz und die nachgeordneten Dienstbehörden sind stets bemüht, die nach dem Allgemeinen Teil bzw. den nunmehrigen Regeln zur Planstellenbewirtschaftung vorgesehenen Ersatzaufnahmemöglichkeiten verzögerungsfrei zu nutzen.
Zu 11:
Im Moment stehen bei den Gerichten 373 Bedienstete als Ersatzkräfte in einem befristeten Dienstverhältnis zum Bund.
Zu 12:
Die Auswertungen über die Fehlzeiten im Justizressort in den letzten Jahren haben regelmäßig gezeigt, dass das Ausmaß der Abwesenheitszeiten in der Justiz im Bundesdurchschnitt bzw. sogar leicht darunter liegt. Nähere Auswertungen zu einzelnen Fällen wären mit unvertretbarem Aufwand verbunden und würden zudem aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bedenklich erscheinen.
Wien, . Juli 2013
Dr. Beatrix Karl