2729/AB-BR/2013

Eingelangt am 05.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0154-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Herr/Frau
Präsident/in des Bundesrates

 

 

Zur Zahl 2947/J-BR/2013

Der Bundesrat Hermann Brückl und weitere Bundesräte haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bedienstete bei Gericht“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Stand an nichtrichterlichen Bediensteten (exklusive Rechtspflegerinnen, Rechtspfleger, Rechtspflegeranwärterinnen, Rechtspflegeranwärter und Personaleinsatzgruppe) zum 1. Juni 2013 nach Sprengel (in VZK) beträgt:

 

Beamte und Vertragsbedienstete (VB)

OLG-Sprengel Wien

1.638,26

OLG-Sprengel Graz

689,60

OLG-Sprengel Linz

655,76

OLG-Sprengel Innsbruck

467,06

 

Zu 2:

Die Planstellen für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppen verteilen sich wie folgt:


 

A2

A3

A4

OLG-Sprengel Wien

602,25

1.054,70

389,04

OLG-Sprengel Graz

265,10

460,40

152,40

OLG-Sprengel Linz

255,00

459,30

159,20

OLG-Sprengel Innsbruck

165,00

295,00

105,00

 

Da keine dezidierten Planstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Personalplan ausgewiesen sind und diese gemeinsam mit den übrigen Planstellen des allgemeinen Verwaltungsdienstes erfasst sind, sind die Planstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Summe der A2-Planstellen enthalten.

Zu 3 und 4:

Durch die laufende Beobachtung des Geschäftsanfalls ist sichergestellt, dass die Auslastung auch in dieser Bedienstetengruppe bundesweit etwa gleich ist.

Zu 5 bis 8:

Die Justiz unternimmt in den jährlichen Budget- und Planstellenverhandlungen alles, um die nach der Personalanforderungsrechnung (PAR) erforderliche Planstellendotierung insbesondere auch für nichtrichterliche Bedienstete sicherzustellen.

Zu 9:

Bundesweit sind bei den Gerichten derzeit 217 Bedienstete (Beamte und VB) karenziert.

Zu 10:

Das Bundesministerium für Justiz und die nachgeordneten Dienstbehörden sind stets bemüht, die nach dem Allgemeinen Teil bzw. den nunmehrigen Regeln zur Planstellenbewirt­schaftung vorgesehenen Ersatzaufnahmemöglichkeiten verzögerungsfrei zu nutzen.

Zu 11:

Im Moment stehen bei den Gerichten 373 Bedienstete als Ersatzkräfte in einem befristeten Dienstverhältnis zum Bund.

Zu 12:

Die Auswertungen über die Fehlzeiten im Justizressort in den letzten Jahren haben regel­mäßig gezeigt, dass das Ausmaß der Abwesenheitszeiten in der Justiz im Bundesdurchschnitt bzw. sogar leicht darunter liegt. Nähere Auswertungen zu einzelnen Fällen wären mit unvertretbarem Aufwand verbunden und würden zudem aus Gründen des Persönlich­keitsschutzes bedenklich erscheinen.

 

Wien,      . Juli 2013

 

Dr. Beatrix Karl