2737/AB-BR/2013

Eingelangt am 18.09.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0207-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Herr
Präsident des Bundesrates

 

 

Zur Zahl 2957/J-BR/2013

Die Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Zahlen und Daten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 6:

Zum 30. Juni 2013 waren österreichweit 8.898 Personen in Haft:

Von den 874 zum Stichtag im Maßnahmenvollzug untergebrachten Personen waren 859 geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 StGB, 14 entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher gemäß § 22 StGB und 1 gefährlicher Rückfallstäter gemäß § 23 StGB.

Zu 2:

Von den 5.983 Strafhäftlingen zum Stichtag waren 2.501 erstmalig, 1.308 zum zweiten Mal, 879 zum dritten Mal, 543 zum vierten Mal und 752 zum fünften oder wiederholten Mal in Haft (gezählt werden die Haftblöcke seit Einführung der integrierten Vollzugsverwaltung 2001; der Wert ist daher nicht gleichbedeutend mit der Anzahl der Vorstrafen).

Zu 3:

Die Anzahl der Untersuchungshäftlinge hat sich im Jahresmittel der letzten zehn Jahre wie folgt entwickelt (2013: 1. Halbjahr):

Die Anzahl der gerichtlich verurteilten Personen in den letzten zehn Jahren:


Zu 4:

Die Haftzahlen bei Jugendlichen und Jungen Erwachsenen haben sich im Jahresmittel der letzten zehn Jahre wie folgt entwickelt (2013: 1. Halbjahr):

Zu 5 und 7:

Insgesamt befanden sich zum Stichtag 30. Juni 2013 8.898 Personen in Haft, davon 8.309 Männer und 589 Frauen.

Die Belagszahlen aller Justizanstalten nach Standorten und Geschlecht zum 30. Juni 2013 (unter Einrechnung der im jeweiligen Sprengel extern, insbesondere in psychiatrischen Kliniken oder im elektronisch überwachten Hausarrest angehaltenen Personen) können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Zusätzlich befanden sich 243 Personen zum Stichtag im elektronisch überwachten Hausarrest, im Laufe des Jahres 2012 waren insgesamt 793 Personen zumindest einen Tag in dieser Vollzugsform angehalten, in Summe für rund 85.400 Hafttage.

 

 


Zu 8:

Eine Unterscheidung nach den angefragten Kategorien a bis d ist über die Verfahrensautomation Justiz nicht auswertbar. In Gewaltschutzsachen wurden im Jahr 2010 2.014, im Jahr 2011 2.092 und im Jahr 2012 2.124 einstweilige Vefügungen bewilligt.

Zu 9:

Ich verweise auf die angeschlossene Tabelle. Die Daten wurden der Sonderauswertung Pflegschaft der Jahre 2003 bis 2012 entnommen.


Zu 10:

a)    Die Anzahl der bewilligten Nachrichtenüberwachungen bis 30.Juni 2013 beträgt für die Jahre 2010: 3.295, 2011: 3.113, 2012: 3.305 und 2013: 2.000.

b)    Die Anzahl der bewilligten optischen und akustischen Überwachungen bis 30. Juni 2013 beträgt für die Jahre 2010: 229, 2011: 246, 2012: 245 und 2013: 114.

 

Wien,        . September 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.