der Begutachtung des Landes Kärnten keine Zustimmung erfahren, weil die Vollerhebung der Umgangssprache aus diesem Gesetz ausgegliedert war.
Es hat dann auf Grund dieser Eingaben eine neue Regierungsvorlage gegeben, die in der Regierung beziehungsweise auch im Nationalrat beschlossen wurde; diese hat teilweise den Einspruch Kärntens berücksichtigt. „Teilweise“ sage ich deshalb, weil die geforderte Muss-Bestimmung an den Bundesminister zu einer Kann-Bestimmung umformuliert wurde. Das heißt, der Bundesminister kann, wenn es zur Erfüllung von Bundesaufgaben unbedingt erforderlich ist, eine derartige Befragung durchführen.
Es ist ein tragbarer Kompromiss, der letztlich auch von uns Bundesräten in Kärnten – auch in Absprache mit dem Landeshauptmann – zu akzeptieren ist, und deshalb werden wir heute auch (Bundesrat Molzbichler: Aber nicht alle Bundesräte!) – die Kärntner Bundesräte aus der Fraktion der BZÖ/Freiheitlichen, Siegi Kampl und ich (Bundesrat Schimböck: Alle aus dem BZÖ!) – dieser Regierungsvorlage zustimmen beziehungsweise keinen Einspruch erheben.
Damit wäre eigentlich mein Redebeitrag zu diesem Gesetz bereits beendet, aber ich habe natürlich gewusst, dass diese Debatte aus der Sicht von Kärnten auch dazu benützt wird, die Probleme, die wir zurzeit in Kärnten – vorwiegend in den Medien – bezüglich der Ortstafel-Aufstellung oder -Nichtaufstellung haben.
Frau Bundesrätin Ana Blatnik:
Minderheitenfeststellung und Erhebung der Muttersprache ist nicht eins zu eins
das Gleiche. – Das möchte ich einmal festhalten. Zum Zweiten glaube ich
nicht, dass es gut ist, hier im Hohen Hause – nicht unbeobachtet von den
Medien – eine gute Minderheitenpolitik in Kärnten zu kritisieren. (Bundesrat Molzbichler: Ja, aber da trägt der Herr Landeshauptmann viel dazu
bei, dass diese Diskussion ...!)
Gerade aus aktuellem Anlass, meine sehr
geehrten Damen und Herren, nämlich auf Grund der VGH-Erkenntnisse und Urteile, in denen festgelegt
wurde, dass man ab 10 Prozent in einer Gemeinde und ab 15 Prozent in
Ortschaften Ortstafeln aufzustellen hat, somit also prozentuale Grenzen gesetzt
wurden, ist man in Österreich ja verpflichtet, auch den Anteil der Minderheit
in diesem Gebiet zu erheben, um das durchführen zu können.
Es gibt hierbei
auch eine interessante Erkenntnis. Der beratende Ausschuss des Europarates hat
in seinem Prüfbericht zu Österreich vom 16. Mai 2002 ausdrücklich empfohlen,
dass die Bundesregierung nach Mitteln und Wegen suchen sollte, um verlässliche
statistische Daten über die nationalen Minderheiten, aufgeschlüsselt nach
Alter, Geschlecht und geographischen Unterschiede, zu erhalten.
Ohne diese Daten sei es für die
österreichischen Behörden sehr schwer, effizient zu arbeiten, und es sei für
die internationalen Beobachtungsstellen sehr schwer festzustellen, ob
Österreich seinen Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen nachkommt. – So der Europarat
am 16. Mai 2002.
Ähnliches stellt
der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes Adamovich in einer
Dokumentation der Studienkommission fest. Auch Slowenien, Frau Kollegin Blatnik,
hat 2002 eine Volksbefragung – auch nach ethnischer Herkunft und
Muttersprache – durchgeführt (Bundesrat Molzbichler:
Auch die Schweden!) –,
wahrscheinlich auch aus der Erkenntnis heraus, dass die Europäische Union und
der Europarat ein Interesse daran haben, dass Volksgruppengesetze und
-übereinkommen einzuhalten sind. Dazu bedarf es allerdings natürlich auch der
Kenntnisse über die Stärke, also nicht der Ermittlung der Stärke der
Volksgruppen, sondern der Stärke der Muttersprache.
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