Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 81

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der Begutachtung des Landes Kärnten keine Zustimmung erfahren, weil die Vollerhe­bung der Umgangssprache aus diesem Gesetz ausgegliedert war.

Es hat dann auf Grund dieser Eingaben eine neue Regierungsvorlage gegeben, die in der Regierung beziehungsweise auch im Nationalrat beschlossen wurde; diese hat teil­weise den Einspruch Kärntens berücksichtigt. „Teilweise“ sage ich deshalb, weil die geforderte Muss-Bestimmung an den Bundesminister zu einer Kann-Bestimmung umformuliert wurde. Das heißt, der Bundesminister kann, wenn es zur Erfüllung von Bundesaufgaben unbedingt erforderlich ist, eine derartige Befragung durchführen.

Es ist ein tragbarer Kompromiss, der letztlich auch von uns Bundesräten in Kärnten – auch in Absprache mit dem Landeshauptmann – zu akzeptieren ist, und deshalb wer­den wir heute auch (Bundesrat Molzbichler: Aber nicht alle Bundesräte!) – die Kärnt­ner Bundesräte aus der Fraktion der BZÖ/Freiheitlichen, Siegi Kampl und ich (Bundes­rat Schimböck: Alle aus dem BZÖ!) – dieser Regierungsvorlage zustimmen bezie­hungsweise keinen Einspruch erheben.

Damit wäre eigentlich mein Redebeitrag zu diesem Gesetz bereits beendet, aber ich habe natürlich gewusst, dass diese Debatte aus der Sicht von Kärnten auch dazu be­nützt wird, die Probleme, die wir zurzeit in Kärnten – vorwiegend in den Medien – be­züglich der Ortstafel-Aufstellung oder -Nichtaufstellung haben.

Frau Bundesrätin Ana Blatnik: Minderheitenfeststellung und Erhebung der Mutter­sprache ist nicht eins zu eins das Gleiche. – Das möchte ich einmal festhalten. Zum Zweiten glaube ich nicht, dass es gut ist, hier im Hohen Hause – nicht unbeobachtet von den Medien – eine gute Minderheitenpolitik in Kärnten zu kritisieren. (Bundesrat Molzbichler: Ja, aber da trägt der Herr Landeshauptmann viel dazu bei, dass diese Diskussion ...!)

Gerade aus aktuellem Anlass, meine sehr geehrten Damen und Herren, nämlich auf Grund der VGH-Erkenntnisse und Urteile, in denen festgelegt wurde, dass man ab 10 Prozent in einer Gemeinde und ab 15 Prozent in Ortschaften Ortstafeln aufzustellen hat, somit also prozentuale Grenzen gesetzt wurden, ist man in Österreich ja verpflich­tet, auch den Anteil der Minderheit in diesem Gebiet zu erheben, um das durchführen zu können.

Es gibt hierbei auch eine interessante Erkenntnis. Der beratende Ausschuss des Euro­parates hat in seinem Prüfbericht zu Österreich vom 16. Mai 2002 ausdrücklich emp­fohlen, dass die Bundesregierung nach Mitteln und Wegen suchen sollte, um verläss­liche statistische Daten über die nationalen Minderheiten, aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht und geographischen Unterschiede, zu erhalten.

Ohne diese Daten sei es für die österreichischen Behörden sehr schwer, effizient zu arbeiten, und es sei für die internationalen Beobachtungsstellen sehr schwer festzu­stellen, ob Österreich seinen Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen nach­kommt. So der Europarat am 16. Mai 2002.

Ähnliches stellt der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes Adamovich in einer Dokumentation der Studienkommission fest. Auch Slowenien, Frau Kollegin Blat­nik, hat 2002 eine Volksbefragung – auch nach ethnischer Herkunft und Mutterspra­che – durchgeführt (Bundesrat Molzbichler: Auch die Schweden!) –, wahrscheinlich auch aus der Erkenntnis heraus, dass die Europäische Union und der Europarat ein Interesse daran haben, dass Volksgruppengesetze und -übereinkommen einzuhalten sind. Dazu bedarf es allerdings natürlich auch der Kenntnisse über die Stärke, also nicht der Ermittlung der Stärke der Volksgruppen, sondern der Stärke der Mutter­sprache.

 


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