Mit dieser Gesetzesvorlage, die an die österreichische Bankenstruktur angepasst wurde, werden positive Auswirkungen – höhere Finanzmarktstabilität und geringere Krisenanfälligkeit – erwartet. Das Vertrauen der Anleger wird nachhaltig gesichert und damit das Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler minimiert.
Der Fall Staudinger wurde angesprochen. Ich hoffe nur auf entsprechenden Anlegerschutz. Wie schaut es dann mit dem Anlegerschutz aus, wenn etwas passiert?
Geschätzte Damen und Herren! Ich habe mich kurz gehalten, weil schon vieles gesagt wurde. Meine Partei wird diesen Gesetzesvorlagen auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.58
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Fürlinger zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.
17.58
Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Ich bitte von vornherein alle um Nachsicht, dass ich mich außertourlich zu Wort melde.
Frau Kollegin Reiter, ich will das nicht ganz unwidersprochen stehen lassen: Sie waren noch nicht Mitglied des Hauses, als vor einigen Monaten Staatssekretär Schieder hier war und das Thema Staudinger schon einmal angesprochen wurde.
Es ist ja nicht so, dass wir hier in Österreich eine Anlegerkultur wie beispielsweise in Amerika haben, wo einer sagt: Okay, wenn ich da 200 Dollar, 500 Dollar einsetze, dann habe ich sie eben eingesetzt. Wenn sie weg sind, sind sie weg, das ist meine Eigenverantwortung. – Das ist ja bei uns nicht so. Dank der EU und unserer Konsumentenschutzgesetzgebung muss der Anleger um jeden Preis geschützt werden.
Was geschieht, wenn Herr Staudinger – ich wünsche es ihm nicht – die Insolvenz anmeldet? – Ich sage Ihnen, was geschehen wird: Zumindest zehn der 100 geschädigten Anleger werden kommen und sich nicht damit abfinden, dass sie im Konkurs eine Quote bekommen. Sie werden fragen: Wen können wir jetzt finden, der dafür verantwortlich ist?
Das haben wir auch in den von Ihnen zitierten Fällen erlebt. Letztlich hat es geheißen: Wo war denn die Republik? Wo war denn die Finanzmarktaufsicht mit allen ihren Instrumentarien, die sie hatte? (Präsident Todt übernimmt wieder den Vorsitz.)
Was ist dann geschehen? – Amtshaftungsklagen haben wir bekommen. Was war dann? – Der Staat, der Steuerzahler hatte zu entschädigen.
Regional ist gut, aber warum ich mit meinen Steuern für einen Waldviertler Unternehmer zahlen muss, wenn die Anleger geschädigt sind, das müssen wir irgendwem einmal erklären! Das müssen wir allen Oberösterreichern, allen Vorarlbergern, aber auch den Wienern irgendwann einmal erklären, warum sie das tun sollen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Daher muss eines klargelegt werden: Wenn der Anlegerschutz in der Form praktiziert wird, dann kann das Unternehmerrisiko und das Veranlagungsrisiko, bitte, nicht auf den Staat abgewälzt werden. Daher: klare Regeln! Ohne klare Regeln, an die sich auch ein Herr Staudinger wird halten müssen, wird das nicht funktionieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.00
Präsident Reinhard Todt: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Bundesrat Dörfler.
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