BUNDESRAT
Die nächste (848.) Sitzung des Bundesrates findet am Donnerstag, dem 3. Dezember 2015, 9 Uhr, statt.
Die Sitzung beginnt mit einer Aktuellen Stunde zum Thema "ELGA - Start der Elektronischen Gesundheitsakte" (Bundesministerin für Gesundheit).
TAGESORDNUNG
1.) Wahl eines/einer Vizepräsidenten/-in
2.)
Beschluss des Nationalrates vom
24. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das
Unternehmensserviceportalgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Freiwilligengesetz,
das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Arbeitslosenversicherungsgesetz
1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz,
das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden sowie
ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das
Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu
Österreich erlassen wird (Budgetbegleitgesetz 2016)
(821 d.B. und 882 d.B. sowie 9486/BR d.B. und 9487/BR d.B.)
3.) Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird
(883 d.B. sowie 9488/BR d.B.)
4.) Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird
(846 d.B. und 884 d.B. sowie 9489/BR d.B.)
5.) Wahl von Ausschüssen
6.) Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates iSd § 9 F-VG 1948
Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 unter einem zu verhandeln.
Wien, 2015 12 01
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Ana Blatnik Schriftführung |
Präsident |
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.