beschlossen, und wir werden definitiv hier im Bundesrat auch nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.29
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. – Bitte.
13.30
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! (Präsident Kneifel übernimmt wieder den Vorsitz.)
Als Erstes muss ich noch auf meine Vorrednerin Bezug nehmen: Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen stehen ganz klar dafür, dass Menschen nicht auf-grund ihres Geschlechts diskriminiert werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist der eine Punkt. Wir stehen auch ganz klar dafür, moderne und vielfältige Familienformen zu akzeptieren und gleichzustellen, denn als Pädagogin weiß ich – und da geben mir alle Studien recht –: Kinder leben derzeit in ganz verschiedenen Familienmodellen. Dabei ist es nicht entscheidend, welches Geschlecht die Bezugsperson hat, sondern dass das Kind Bezugspersonen hat. Entscheidend ist die Art der Beziehung und wie diese geführt wird, in welcher Intensität und in welcher Qualität – das allein ist das Entscheidende. (Beifall bei der SPÖ.)
Eigentlich wollte ich auf das Bundesgesetz, das uns vorliegt, eingehen und meine Freude darüber teilen, dass das insgesamt ein Maßnahmenpaket ist, das ganz wesentlich zur Verbesserung der Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beiträgt – in zweierlei Hinsicht: einerseits im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und andererseits, wenn es darum geht, Fairness unter den Eltern zu gewährleisten. Schlussendlich ist es weniger entscheidend, welchen juristischen Stand oder welches juristische Mascherl ein Elternteil hat, sondern es geht darum, inwiefern die Eltern-Kind-Beziehung gefördert wird. Eltern und Kinder brauchen Zeit füreinander. Das ist mir als Pädagogin natürlich ein großes Anliegen, und das vorliegende Bundesgesetz bringt diesbezüglich einiges an Verbesserungen.
Der erste Punkt, den ich betonen will, ist eine wesentliche Verbesserung für Pflegeeltern in Österreich. Pflegeeltern haben ab dem neuen Jahr Anspruch auf Elternkarenz, auch dann, wenn sie keine Möglichkeit haben, das Kind, das ihnen zugeteilt wurde, zu adoptieren. Mitunter ist es so, dass die leiblichen Eltern das Kind nicht zur Adoption freigeben. Nun können alle Pflegeeltern Elternkarenz in Anspruch nehmen, und es ist nicht mehr so, wie es bisher war, dass ein Elternteil – bislang waren es meistens die Mütter – seine Arbeitsstelle aufgeben oder stark reduzieren muss und damit natürlich auch weitreichende Konsequenzen in Kauf nehmen muss. Da gibt es nun eine neue Möglichkeit, damit Eltern die Beziehung zu ihrem neuen Kind gut aufbauen und auf eine solide Basis stellen können, und das fördert natürlich auch, dass sich die Väter gut beteiligen können.
Ein zweiter sehr wesentlicher Punkt, der mit diesem neuen Gesetz ermöglicht wird und dringend notwendig war, ist der Kündigungs- und Entlassungsschutz für eine Frau, die eine Fehlgeburt erleiden musste. Wahrscheinlich kann sich kaum jemand von uns vorstellen, was es für Eltern, für eine Mutter bedeutet, mit einer Fehlgeburt fertigwerden zu müssen. Es ist nicht nur eine physische Belastung für die Mutter, es ist selbstverständlich für beide Elternteile eine enorme psychische Herausforderung. Da erscheinen mir diese vier Wochen Kündigungsschutz ohnehin als ein Minimum. Ich denke, diesbezüglich könnte man über eine Ausweitung in Zukunft nachdenken. Diese
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