rahmen für diese gegenseitige Anerkennung unter bestimmten normierten Voraussetzungen.
Positiv ist zu vermerken, dass die Handysignatur sich zu einem Erfolg zu entwickeln beginnt beziehungsweise deren Akzeptanz dramatisch steigt. Es gibt inzwischen 670 000 User, die sie über 400 000 Mal im Monat einsetzen. Ich denke also, das ist eine Lösung, die sich gut entwickelt.
Zu bedenken ist aber, dass die Sicherheit kryptographischer Verfahren erheblich von den eingesetzten Algorithmen und ihren Parametern abhängt, und genau dafür gibt es in der EU-Verordnung keine Vorgaben. Es gibt auch nationalstaatlich nichts, wobei es nicht sicher zu sein scheint, ob das überhaupt nationalstaatlich geregelt werden kann. Kann also der Nationalstaat diese Vorschriften machen, oder ist das nicht eher Angelegenheit der EU, die es aber nicht macht?
So könnte eigentlich bald der Fall eintreten, dass elektronische Signaturen oder Siegel anerkannt werden müssen, obwohl sie eigentlich elementaren Sicherheitserfordernissen nicht entsprechen. Das ist also ein Problem!
Ein weiterer Punkt ist die Datenintegrität. Viele EU-Mitgliedstaaten setzen für die staatliche Überwachung unter dem Titel Terrorismusbekämpfung auf sogenannte Backdoors. Unserer Meinung nach muss aber gewährleistet sein, dass BürgerInnen einer E-Governance-Anwendung vertrauen können und nicht damit rechnen müssen, dass sie sich über diese Anwendungen mit Überwachungssoftware infizieren. Das heißt, der bewusste Einbau von geheimen Sicherheitslücken, um in den Übermittlungsprozess einzugreifen, ihn zu manipulieren und/oder die Verschlüsselung zu umgehen oder aufzuheben, muss dezidiert ausgeschlossen werden. Und das ist unserer Meinung nach nicht gewährleistet.
Anzustreben ist eine echte europäische Harmonisierung, eine technische Harmonisierung, denn so, wie es derzeit ist, bleibt es eine unübersichtliche, komplizierte Baustelle. Das ist weder im Sinne der Wirtschaft noch im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, auch nicht im Sinne der Datensicherheit oder der Hebung des Vertrauens in diesen Bereich, und deshalb werden wir diesem Gesetz auch nicht zustimmen.
17.05
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. (Beifall bei den Grünen.) – Bitte. (Bundesrat Mayer: Das war ein Auftrittsapplaus! – Bundesrat Fürlinger – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, ja, ich habe das auch so zur Kenntnis genommen! Wenn ihr das nicht gemacht hättet, hätte ich geklatscht, obwohl ich nicht der gleichen Meinung bin!)
17.05
Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Frau Staatssekretärin! Es ist notwendig, dass es einen Schub der Modernisierung in diesem Bereich gibt. Es ist notwendig, dass wir – und ich denke, das gilt für die Europäische Union wie für uns, die wir dem Pfad, den sich die Praxis längst gebahnt hat, hinterherlaufen – das auch gesetzlich tun, vor allem und noch viel mehr sollten wir es natürlich technisch tun.
Zwei kurze Anmerkungen dazu: Es läuft im Netz längst so viel zu diesen Dingen, zum Kauf im Internet, auch zum österreichischen E-Government – bei dem wir dieses Signaturthema natürlich auch haben und wo wir nach wie vor führend sind –, was wir weiterentwickeln sollen, was auch im Sinne der Bürger ist. Es läuft im Netz schon so viel an Geschäft, im Netz geschieht schon so viel – da bahnt sich das Leben sozusagen selbst seinen Weg –, dass wir das sicherlich nicht aufhalten können.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite