BUNDESRAT

 

 

           Die nächste (855.) Sitzung des Bundesrates findet am Donnerstag, dem 30. Juni 2016, 9 Uhr, statt.

           Die Sitzung beginnt mit einer Aktuellen Stunde zum Thema „Aufschwung Standort Österreich" (Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft).

 

 

TAGESORDNUNG

1.)         Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

           (1122 d.B. und 1153 d.B. sowie 9596/BR d.B.)

2.)         Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird

           (1115 d.B. und 1173 d.B. sowie 9597/BR d.B.)

3.)         Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2015

           (III-589-BR/2016 d.B. sowie 9598/BR d.B.)

4.)         Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden

           (1110 d.B. und 1154 d.B. sowie 9599/BR d.B.)

5.)         EU-Vorhaben des Bundesministeriums für Familien und Jugend 2016

           (III-580-BR/2016 d.B. sowie 9600/BR d.B.)

6.)         Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

           (1705/A und 1183 d.B. sowie 9606/BR d.B.)

7.)         ORF-Jahresbericht 2015 gemäß § 7 ORF-Gesetz

           (III-585-BR/2016 d.B. sowie 9608/BR d.B.)

8.)         Datenschutzbericht 2015

           (III-587-BR/2016 d.B. sowie 9609/BR d.B.)

9.)         Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Signatur- und Vertrauensdienstegesetz erlassen wird und das E-Government-Gesetz, das Außerstreitgesetz, das Bankwesengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundes­verwaltungsgerichtsgesetz, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, die Gewerbeordnung 1994, das KommAustria-Gesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Teilzeitnutzungsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993 und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert werden

           (1145 d.B. und 1184 d.B. sowie 9594/BR d.B. und 9607/BR d.B.)

10.)       Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2015, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Prüfungs­taxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Lehrbeauftragtengesetz und das Forstgesetz 1975 geändert werden (Schulrechtsänderungsgesetz 2016)

           (1146 d.B., 1387/A(E) und 1167 d.B. sowie 9595/BR d.B. und 9610/BR d.B.)

11.)       Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten geändert wird

           (1168 d.B. sowie 9611/BR d.B.)

12.)       Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz - AuBG) erlassen und das Bildungs­dokumentationsgesetz geändert wird

           (1084 d.B. und 1160 d.B. sowie 9601/BR d.B.)

13.)       Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)

           (1112 d.B. und 1162 d.B. sowie 9602/BR d.B.)

14.)       Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits

           (1085 d.B. und 1161 d.B. sowie 9603/BR d.B.)


 

 

15.)       Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Kosovo zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

           (1148 d.B. und 1163 d.B. sowie 9604/BR d.B.)

16.)       Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2016 bis 2018

           (III-584-BR/2016 d.B. sowie 9605/BR d.B.)

17.)       Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 2. Halbjahr 2016

 

 

 

           Es ist in Aussicht genommen, die Tages­ordnungs­punkte 10 und 11 sowie 12 und 13 jeweils unter einem zu verhandeln.

 

 

 

Wien, 2016 06 28

 

 

 

Ana Blatnik

Schriftführung

Josef Saller

Präsident

 

 

 

 

 

 

 

 

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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.