15.24
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich) : Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Seitens der freiheitlichen Fraktion wird es dazu leider keine Zustimmung geben. Der Grund ist relativ einfach: Wir haben schon bei der grundsätzlichen Beschlusslage über das Kontenregister beziehungsweise die Abfragemöglichkeiten darüber aus datenschutzrechtlichen, aber auch aus Gründen der, wie wir meinen, überbordenden Einsichtsmöglichkeiten unsere Zustimmung nicht gegeben. Daher werden wir dieser Fristverlängerung nicht zustimmen, wo es ja eigentlich nur darum geht, dass die sinnvolle Abfragemöglichkeit aus diesem Register nunmehr um zwei Monate verlängert werden soll, damit die Banken, die ja ihre Frist bekommen haben, bis 30. September die erforderlichen Daten übermitteln können.
Es kommt mir auch irgendwie so vor, als hätte irgendjemand seine Hausaufgaben nicht gemacht: entweder Ihr Haus, Herr Bundesminister, oder die Banken, denn eigentlich gab es ja genug Vorlaufzeit, um die Übermittlung dieser Daten sicherzustellen. Wie dem auch immer sei, ich möchte das nicht beurteilen. Jedenfalls wird es seitens der freiheitlichen Fraktion keine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.26
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte, Herr Bundesrat.
15.26
Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Für mich ist das heute eine Premiere: Ich darf hier als Mitglied der ÖVP-Fraktion die Fraktionserklärung dieser sehr bedeutenden Vertagung für die SPÖ und die Grünen mitmachen. Als Anwalt ist man gelegentlich mit Mandaten betraut, und ich nehme die Vollmacht von den Kolleginnen Dziedzic und Kurz an und werde sie selbstverständlich nicht missbrauchen und keine inhaltlichen Erklärungen abgeben, die gegen die Meinung der SPÖ, der ÖVP oder der Grünen laufen würde – ist im Grunde auch nicht notwendig.
Im Sinne der gebotenen Kürze: Es geht eigentlich um nichts anderes als um eine Vertagung, auch wenn hier eine Vertagung nicht aufgrund richterlichen Beschlusses erfolgt, sondern durch den Bundesrat, aber ich bin gerne Teil davon. Wir werden selbstverständlich den Banken zur technischen Abwicklung die zwei Monate mehr Zeit geben, weil sie wirklich viel dafür tun müssen, damit sie dieses gesetzliche Erfordernis erfüllen. – Zustimmung der genannten drei Fraktionen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
15.27
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Bitte, Herr Bundesminister.
15.27
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Ich möchte nur ganz kurz anknüpfen an das, was Herr Bundesrat Werner gesagt hat. Ich bin eigentlich sehr froh darüber, dass sich unsere Linie durchgesetzt hat, die immer darin bestanden hat, dass wir die Einsicht in innere Kontodaten, also in tatsächliche Kontobewegungen, grundsätzlich von einer Bewilligung durch einen unabhängigen Richter abhängig gemacht haben. Das ist so und das bleibt auch so. Hier geht es ja nur um die sogenannten äußeren Kontodaten, also um die Frage, ob eine bestimmte Person überhaupt eine Kontoverbindung in Österreich hat.
Das konnte man schon bisher ohne richterliche Bewilligung abfragen, durch die Staatsanwaltschaften, nur hat das sehr lange gedauert, weil die Staatsanwaltschaft im Prinzip alle Banken in Österreich anschreiben musste, um die Frage zu stellen: Gibt es eine Kontoverbindung dieser hier konkret benannten Person?
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