16.01
Bundesministerin Elisabeth Köstinger, betraut mit der Fortführung der Verwaltung im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Der Glykolskandal wurde bereits erwähnt. Er ist zweifelsohne der Ursprung einer beispiellosen Qualitätsgeschichte, die in Österreich nach diesem Skandal ihren Lauf genommen hat. Die Weinwirtschaft in Österreich hat sich auf vollkommen neue Beine gestellt und hat sich vor allem auch selbst das ganz große Ziel gesetzt, Qualitätsprodukte zu erzeugen. Mittlerweile sind österreichische Weine wirklich überall auf der Welt zu finden. Wir können mittlerweile mit Stolz darüber sprechen, dass wir, was die Weinkultur betrifft, ganz großen und bekannten Weinbauländern wie Italien oder Frankreich in nichts nachstehen. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
International unterscheidet man zwischen dem romanischen und dem germanischen Weinrecht. Herr Bundesrat Bernard hat das eigentlich schon sehr gut ausgeführt. Die meisten trinken sehr gerne Wein, aber ich glaube, nur die wenigsten wissen wirklich, was da dahinter steht. In Österreich ist das germanische Weinrecht historisch das am meisten angewandte, das heißt, die Rebsorte an sich gibt dem Wein den Namen. Neben dem germanischen Weinrecht hat aber natürlich auch das romanische Weinrecht in Österreich immer stärker Einzug gehalten. Mit dem DAC-System haben wir in Österreich vor allem unseren Weinproduzenten eine sehr gute weitere Möglichkeit eröffnet, Weine besser zu vermarkten, und darum geht es auch in letzter Konsequenz.
Das Weingesetz erlaubt bisher, dass jeder Qualitätswein die Angabe von Großlagen, Gemeinden und Rieden tragen darf. Mit der jetzigen DAC-Verordnung und der entsprechenden Änderung schaffen wir Rechtssicherheit, wozu eben eine Novelle zum Weingesetz 2009 erforderlich geworden ist. Wenn die DAC-Verordnung eine derartige Möglichkeit nicht vorsieht, können auch weiterhin Großlagen, Weinbaugemeinden und Rieden angegeben werden.
Es freut mich wirklich ganz besonders, dass mit dieser Novelle des Weingesetzes ein wichtiger Schritt für die heimischen Weinbauern gesetzt werden kann. Herr Bundesrat Novak hat gemeint, das wäre zum Nachteil von kleinen Weinproduzenten. Dazu möchte ich hier noch einmal ganz klar sagen: Das Gegenteil ist der Fall! (Beifall bei BundesrätInnen der ÖVP.)
Vor allem große Produzenten haben ja oft die Möglichkeit, ihr Einkommen mit der Menge zu erwirtschaften. Kleine Produzenten leben davon, dass sie für ihr Produkt mehr Wertschöpfung erzielen, und mehr Wertschöpfung erziele ich vor allem auch über das ganze Thema der Herkunft. Deswegen ist dieses Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt für unsere Winzer, für unsere Weinproduzenten, für unsere Weinkultur, das in den entsprechenden Bundesländern zu ermöglichen. Vor allem die Kleinen brauchen auch Unterstützung, und die haben wir mit dieser Novelle geleistet. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
Es ist hier auch das Nationale Weinkomitee beziehungsweise das regionale Weinkomitee angesprochen worden. Dazu ist hier noch einmal zu sagen: Jede Region entscheidet nach dem Einstimmigkeitsprinzip für sich selbst, ob sie das will oder nicht. Also: Mehr Unterstützung, mehr Regionalität und mehr Selbstbestimmtheit als durch diese Novelle werden wir in Zukunft nicht herstellen können.
Ich bedanke mich sehr herzlich für die Zusammenarbeit, was dieses Gesetz betrifft. Ich bin überzeugt davon, dass es einen weiteren wichtigen Schritt im Rahmen der Qualitätsstrategie des österreichischen Weinbaus darstellt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.05