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Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP, Oberösterreich): Wertes Präsidium! Werte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geehrte Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Die vorliegende Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz ist als Plastiksackerlverbot in aller Munde.

Ich möchte zuerst auf einige Aspekte eingehen, mit dieser Novelle wird nämlich eine umfassende Rechtsbereinigung durchgeführt. Es ist zum Beispiel für einen Tischler oder Gärtner äußerst umständlich, wenn er Möbel einbaut oder Sträucher schneidet, dass er dann die Altmöbel oder den Strauchschnitt nicht mitnehmen darf, weil er keine Genehmigung als Abfallsammler hat. Es müsste da ausreichen, wenn fachgerecht mit einem Nachweis entsorgt wird.

Diese Entrümpelung des Abfallrechts ist längst überfällig. Außerdem sind wir im Abfall­recht mittlerweile im Zeitalter der Digitalisierung angekommen. Die Deklarationen in den Begleitscheinen erfolgen nun im Wege eines elektronischen Registers. Das er­leichtert den Unternehmen die Dokumentation und den Behörden die Kontrolle. Ebenso ist die Zusammenfassung der Abfallarten ähnlicher Eigenschaften in einem Abfallartenpool eine Hilfestellung für die Behörden bei der Beurteilung von Maß­nahmen einer sicheren Behandlung.

Diese Ergebnisse im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung sind sehr zu begrüßen. Ich bedanke mich bei der Vorgängerregierung, die hierzu bereits vor einem Jahr eine Expertengruppe eingesetzt hat. Wie die jetzige Bundes­ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Dipl.-Ing.in Maria Patek bestätigt, sind die umfassenden Konsultationen und Stellungnahmen aus diesem Begutachtungs­ver­fah­ren bestmöglich eingearbeitet.

An dieser Stelle möchte ich zum Antrag der SPÖ im Nationalrat festhalten, dass sich eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus intensiv mit einer weiteren Reduktion von Plastikverpackungen befasst. Hierzu sollen Ende des Jahres Ergebnisse vorliegen, wie dies sinnvoll umgesetzt werden kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass unter der österreichischen Ratspräsidentschaft die EU-Rah­menrichtlinie erarbeitet worden ist, mit der in Zukunft bald weitere Einwegplastikartikel wie Wattestäbchen oder Plastikgeschirr der Vergangenheit angehören.

Wir beginnen nun mit dem ersten Schritt zur Vermeidung von Plastikverpackungen. Ich bedanke mich bei Elli Köstinger und den MitarbeiterInnen ihres Ressorts für die enga­gierte und fundierte Ausformulierung dieser Novelle. Mit dem heutigen Beschluss, Wegwerfplastiksackerl ab 2020 zu verbieten, zählen wir europaweit zu den Vorreitern. Wir gehen ein Stück weiter in Richtung Kreislaufwirtschaft.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Österreich bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

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