12.06

Bundesrat Ing. Bruno Aschenbrenner (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ge­schätzte ZuhörerInnen hier im Saal, vor den Fernsehgeräten und via Livestream! Grundsätzlich ist anzunehmen, dass der Mensch das lernfähigste Wesen auf unserem Planeten ist. Er lernt aus Fehlern und wird laut einem Sprichwort aus Schaden klug. Der eigene Selbstversuch bei mir hat aber gezeigt, dass das nicht immer so ist, und so waren es bei mir selbst zwei Versuche, um mein Laster, das Rauchen, loszuwerden.

Die gewonnene Freiheit möchte ich nicht im Geringsten missen, und dennoch hat mich der Gedanke an eine Zigarette oder einen Zigarillo auch nach Jahren noch fest im Griff. Wie schwierig es ist, aufzuhören, wissen alle, die es geschafft haben, aber wie leicht es ist, anzufangen, wissen die, die es geschafft haben, aufzuhören, und die, die noch immer rauchen. Selbst das Wissen darüber, dass Raucher nicht nur häufiger an Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden, sondern auch ein höheres Risiko haben, an Krankheiten, die bislang noch nicht mit dem Konsum von Zigaretten in Verbindung gebracht worden sind, zu sterben, lässt trotzdem viele weiter rauchen.

Etwa 17 Prozent der Todesfälle unter Rauchern sind laut einer Studie, die im Fach­magazin „The New England Journal of Medicine“ veröffentlicht wurde, auf Erkran­kungen zurückzuführen, die bis heute nicht als Folgen von Tabakkonsum anerkannt sind. Nierenversagen, Brustkrebs, Darmerkrankungen, Infektionen und diverse Atem­wegs­erkrankungen seien hier erwähnt. Es ist somit ganz klar, dass man alles daran­setzen muss, den Kontakt mit Rauch auf allen Ebenen, den Kontakt mit Tabak­pro­dukten in jeder Phase in aktiver und passiver Art und Weise zu erschweren.

Wie nun der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis klargemacht hat, ist es das Parlament, das die Aufgabe zu übernehmen hat, Entscheidungen für das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie zu fällen, und nicht er. Das heißt, es obliegt dem Gesetzgeber, die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Jetzt bin ich wieder bei der Lernfähigkeit der Menschen und bei der Revision von Entscheidungen. Es war meines Erachtens – und ich betone es ganz klar: meines Erachtens – falsch, den umfassenden Nichtraucherschutz nicht bereits das letzte Mal mitgetragen zu haben – meines Erachtens! –, zum einen, weil wir der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger und vor allem unserer Jugend und somit auch unserer Volkswirtschaft einen Bärendienst erwiesen haben, zum anderen, weil wir unsere Gastronominnen und Gastronomen mit dieser Entscheidung teilweise zu Investitionen gezwungen haben, die mit der heutigen Entscheidung für sie nicht mehr von Nutzen sind.

Auch dürfen diese Gastronomiebetriebe nicht für jene Raucher zur Verantwortung gezogen werden, die vor ihren Betrieben ihrem Laster frönen und dabei andere in ihrer Ruhe stören. Das darf nicht auf sie abgeschoben werden.

Ich persönlich bin froh, dass wir heute diesen wichtigen gesundheitspolitischen Schritt setzen können. Ich plädiere auch dafür, unseren Entschließungsantrag betreffend „Nicht­raucherschutz, Maßnahmen für die betroffenen Gastgewerbebetriebe“ mitzutragen. Die Gastwirte sollen nicht die Zeche für Entscheidungen aus der Vergangenheit zahlen müssen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

12.10

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster ist Herr Bundesrat Günther Novak zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Rösch: Die nächste Ge­sinnungspolizei!)