15.22

Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Grundlage einer liberalen Welt­anschauung könnte man auch der Meinung sein, dass Richtlinien zur Vergütung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft nur das Unternehmen selbst etwas angehen und sich der Staat aus diesen Angelegenheiten heraushalten soll. Diese Ansicht greift aber – wir haben es schon gehört – zu kurz.

Diese Ansicht verkennt auch das sogenannte Prinzipal-Agenten-Problem. Aktionäre einer börsennotierten Aktiengesellschaft können, obwohl sie die wirtschaftlichen Eigen­tümer des Unternehmens sind, über den Inhalt der Vorstandsverträge und vor allem auch über die Höhe der Vergütung in den allermeisten Fällen weder direkt noch indi­rekt entscheiden. Daher ist es nur recht und billig, wenn zumindest die aktienrechtliche Verpflichtung gelten soll, dass die eigenen Aktionäre auch über den wesentlichen Inhalt der Vergütungspolitik des Unternehmens angemessen informiert werden. Außer­dem waren derartige Transparenzbestimmungen dem Grunde nach schon bisher in Form von Comply-or-Explain-Empfehlungen im österreichischen Corporate Governance Kodex enthalten.

Der zweite Punkt der Novelle betrifft die Neuregelung des Verfahrens vor dem Gre­mium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses im Falle der Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften und zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung ausgeschlossener Gesellschafter nach dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz. Verfah­ren vor diesem Gremium, ich weiß es aus eigener Erfahrung, dauern in erster Instanz im Schnitt nicht einige wenige Monate, sondern mehrere Jahre. Nunmehr sind erstmals angemessene Fristen vorgesehen, die hoffentlich dazu beitragen werden, eine deut­liche Verkürzung dieser Verfahren vor dem Gremium zugunsten und im Sinne der betroffenen Aktionäre herbeizuführen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates findet daher auch die Zustimmung der freiheitlichen Fraktion im Bundesrat. (Beifall bei der FPÖ.)

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