Berichterstatterin Johanna Miesenberger: Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Hohes Haus! Ich darf über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezem­ber 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­trags­lehrpersonengesetz geändert werden soll, berichten.

Ich möchte kurz auf den Inhalt des Antrages eingehen. Für alle Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrpersonen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen soll die Möglichkeit geschaffen werden, sich auch für Leitungsfunktionen bewerben zu können. Der Hintergrund ist der, dass es im land- und forstwirtschaftlichen Schulbereich im Altrecht die Leitungsfunktion, Abteilungsvorstehung und verwaltungsmäßige Unterstüt­zung und Vertretung der Schulleitung bis dato eben nicht gibt. Mit dieser Änderung sollen vorhandene Ressourcen genützt werden, da die Lehrpersonen ausreichend Erfahrung mitbringen.

Des Weiteren soll den land- und forstwirtschaftlichen Berufsschullehrern in Zukunft eine Vergütung bereits ab der ersten Vertretungsstunde pro Woche zustehen. Zusätzlich soll es auch an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen für Projekte der Qualitäts­sicherung die Möglichkeit einer Einrechnung in die Lehrverpflichtung geben. Damit erfolgt eine Gleichstellung mit den gewerblichen Berufsschullehrpersonen.

Vorgesehen ist auch eine Änderung des pädagogischen Dienstschemas. Leiterinnen und Leiter von Fachschulen mit mehr als acht Klassen und mindestens 60 Lehrpersonen sollen künftig eine Freistellung von der Lehrverpflichtung erhalten. (Bundesrat Steiner: So haben wir das aber nicht ausgemacht!)

Ich komme zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.