15.44

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen! Verehrte Zuhörer und Zuschauer zu Hause vor den Bildschirmen! Mit den aktuellen Tagesordnungspunkten liegt eine Reihe von Gesetzen und Verhandlungs­gegenständen vor, anhand derer wieder einmal die Doppelbödigkeit dieser Regierung aufgezeigt wird, denn in diesen Gesetzen kommt ganz deutlich zum Ausdruck, dass die Steuerzahler unseres Landes inmitten der Krise weiterhin massiv belastet werden. Ich werde mich den einzelnen Bereichen zuwenden.

Dem Punkt, dass es nunmehr zu Fristverlängerungen im Bereich der Steuergesetze kommt und kommen muss, werden wir hier unsere Zustimmung geben. Die Regierung und auch Sie als Finanzminister haben es den Betrieben ja unmöglich gemacht, entspre­chende Umsätze zu erzielen, um die Steuerzahlungen leisten zu können. Daher war es von Beginn der Krise an unser Ansatz, dass es auch temporäre Steuerbefreiungen ge­ben muss, nachdem Sie den Betrieben mit der Aushebelung des Epidemiegesetzes oh­nehin den Rechtsanspruch genommen haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, dies muss man vor allem unter dem Gesichtspunkt betrach­ten – und auch da haben wir wieder einmal recht behalten, weil wir vorausblickend ge­sehen haben, was heute Realität ist –, dass die Steuerstundungen für diese Betriebe keine Hilfe sind, sondern mit den zunehmenden Umsatzeinbußen zu einer immer größer werdenden Belastung werden. Sie verkaufen nunmehr die implementierten Verlängerun­gen im KMU-Förderungsgesetz oder im Garantiegesetz als große Hilfestellungen und Entlastung, obwohl sie nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein sind, weil Sie gleichzeitig mit der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe, der NoVA, den kleinen und mittleren Betrieben einen finanziellen Faustschlag ins Gesicht versetzen – aber nicht nur ihnen: Direkt und indirekt davon betroffen werden die gesamte Bevölkerung und vor al­lem die Familien sein.

Sie haben nämlich auch die Familienautos ins Visier genommen und geben gerade je­nen Familien, die eigentlich am meisten Unterstützung in dieser Krise brauchen – denn viele stehen durch Ihre verantwortungslose Politik ohnehin vor den Trümmern ihrer Exis­tenz –, auf gut Kärntnerisch eine weitere Watschen, indem Sie die NoVA auf Familien­autos erhöhen, wie beispielsweise bei einem VW Sharan bis ins Jahr 2024 auf rund 6 500 Euro verdoppeln oder bei einem Škoda Octavia bis 2024 verfünffachen. Da kön­nen wir wieder einmal sagen: danke dieser Bundesregierung, danke Ihnen als Finanzmi­nister, denn es werden die Familien und die Bevölkerung sein, die im Endeffekt auch die NoVA-Erhöhung für die Betriebe zu tragen haben werden.

Mit dieser Kritik, Herr Finanzminister, sind wir nicht alleine, denn diese Kritik teilt auch der ÖAMTC mit uns – und der ÖAMTC ist wirklich keine Vorfeldorganisation der FPÖ, sondern der ÖVP. (Zwischenruf des Bundesrates Seeber.) Es ist schon interessant, dass Sie sagen: Nein, die Familien sind nicht betroffen und eigentlich sind ja gar nicht so viele Autos betroffen!, während der ÖAMTC sagt: Rund die Hälfte der Neufahrzeuge ist von dieser Steuererhöhung betroffen. Natürlich regen sich da Unmut und Kritik, die wir selbstverständlich nachvollziehen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist klar, dass die Betriebe in dieser schwierigen Zeit nicht auch noch die Kosten dieser Mehrbelastung übernehmen, sondern dass sie sie auf die Kunden abwälzen werden; die Experten gehen in den nächsten fünf Jahren von einer Zusatzbelastung von circa 1,2 Milliarden Euro für die Betriebe aus. Das ist der ÖVP aber völlig egal – es geht ja nur um die Betriebe und um die Familien, und für die haben Sie sowieso nichts übrig, die qualifizieren Sie als Untertanen ab, das zeigen Sie ihnen tagtäglich mit Ihrer Zwangs- und Verbotsregierungspolitik.

So, meine Damen und Herren, kommen die Grünen jetzt zu einem verfrühten Weih­nachtsgeschenk. Diese Gesetzesvorlage wird ohne Begutachtung in einem Husch-Pfusch-Verfahren durchgepeitscht, damit das immer schwächer werdende Herz der grünen Basis mit dem Regierungsdefi (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder) ein bisschen Leben eingepustet bekommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Leider ist dabei darauf vergessen worden, dass es nicht nur Herz, sondern auch Hirn braucht. Diese Maßnahme hat nicht einmal etwas mit ökologischer Nachhaltigkeit zu tun, denn auch Experten sagen, dass die Zahl der Neuwagenankäufe abnehmen wird, und das heißt, dass mit den bereits vorhandenen Autos länger gefahren wird und es daher auch zu höheren Emissionen kommt.

Noch ein generelles Wort zur Thematik: Ich weiß schon, dass ich hier den Zentralisie­rungsjüngern und Messiasverehrern gegenüberstehe, aber vielleicht ist Ihrem verklärten Realitätsbild noch nicht ganz entschwunden, dass wir nicht in ganz Österreich ein aus­gebautes U-Bahn-System haben, dass wir nicht überall Straßenbahnen haben und dass es nicht allen Österreicherinnen und Österreichern möglich ist, mit dem E-Bike zur Arbeit zu radeln oder E-Autos zu fahren. Nein, wir haben auch periphere Gebiete, wir haben ländliche Bereiche, wo natürlich jeder auf ein Auto angewiesen ist, um die täglichen An­forderungen bewerkstelligen zu können. Und ja, es ist nun einmal auch so, dass das öffentliche Verkehrsnetz mancherorts zu wünschen übrig lässt. Das wäre vielleicht ein durchaus dringliches Betätigungsfeld für die zuständige Frau Ministerin, bevor sie der öffentlichen Wahrnehmung komplett entschwindet.

Dasselbe gilt auch für dieses steuerliche Wohlverhalten, denn auch da sind Sie wieder einmal auf der falschen Seite. Sie sind auf der Seite der Steuersünder und nicht auf jener der Steuerzahler. Wenn es möglich gemacht werden soll, dass Rückzahlungsverpflich­tungen von gewährten Förderungen nur innerhalb von fünf Jahren erwirkt werden kön­nen beziehungsweise dieses Gesetz auf Förderungen, die bis zum Jahr 2020 ausbe­zahlt wurden, hinsichtlich einer möglichen Rückzahlung nicht zutrifft, dann stellt sich für mich schon die Frage nach dem tatsächlichen Hintergrund dieser Formulierung. Viel­leicht, Herr Minister, haben Sie eine Antwort darauf, das wäre interessant, denn im Aus­schuss haben Ihre Experten darauf keine zufriedenstellende Antwort geben können be­ziehungsweise auch keine Antwort darauf gehabt.

Es wäre schon interessant, wie viele österreichische Unternehmen davon überhaupt betroffen sind, und es wäre auch interessant, welche Unternehmen ab dem 1.1.2021 aufgrund dieses Gesetzes vielleicht Förderungen, die sie vorher bekommen haben, jetzt nicht mehr bekommen würden. Das wäre eine interessante Frage, und die Antwort da­rauf wäre noch interessanter.

Nicht zuletzt aus dem Aspekt heraus werden wir natürlich auch dem Transparenzgesetz und der darin enthaltenen Ausdehnung der Berichtspflichten unsere Zustimmung geben, weil ich glaube, dass es einfach notwendig ist, dass wir hier umfassend aufgeklärt wer­den, dass es nicht immer solche Gesetze und solche Änderungen geben kann, bei de­nen dann im Endeffekt nicht einmal die Experten sagen können, was der politische Wille dahinter ist. Ich möchte Ihnen ja nichts unterstellen, aber wir hätten natürlich schon Über­legungen dazu, warum Sie das machen.

Im Ausschuss hat sich auch gezeigt – und das ist ganz interessant –, dass vor allem die ÖVP sehr viele offene Fragen zu den vorliegenden Gesetzesmaterien hat. Das heißt, Sie legen uns Gesetze vor, die Sie selbst erarbeiten, haben aber dann selbst die meisten Fragen dazu. Das ist wirklich sehr interessant. Vor allem haben die Experten auch Ihre Fragen nicht beantworten können, und das ist noch interessanter. Sie haben sich da in der Regierung nicht sehr gut abgesprochen, man merkt, es knautscht halt ein bisschen.

Wir freuen uns natürlich sehr, dass es aufgrund dieser Kritik der ÖVP, vor allem auch hinsichtlich der NoVA, heute vielleicht zu einer interessanten Abstimmung kommen wird; die Hoffnung besteht zumindest. Vielleicht wird ja die ÖVP gemeinsam mit der Opposition aus SPÖ und FPÖ und natürlich NEOS diese NoVA-Erhöhung entsprechend ablehnen. Wir freuen uns darauf, vielleicht passiert ja ein Wunder. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

15.53

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich darf nun Frau Mag. Elisabeth Kittl um Ihre Ausführungen bitten.