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Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Last, but not least – ich hoffe, das ist die letzte Rede des heutigen Tages –: Wir haben gemeinsam schon festgestellt, dass der Tierschutz in Österreich einen hohen Stellenwert für die Bevölkerung hat, und das ist gut so, das ist sehr gut so. 416 229 Bürgerinnen und Bürger haben mit der Unterzeichnung des Tierschutzvolksbegehrens ein klares Zeichen gesetzt, und das Zeichen bedeutet auch, dass Handlungsbedarf besteht.
Uns Grünen ist es daher sehr wichtig, dass dieses wichtige Volksbegehren auch in adäquater Weise und nach Vorbild des Klimavolksbegehrens im Parlament behandelt wird. (Bundesrat Steiner: In adäquater Weise!) Diese Befassung im Rahmen der Plenardebatten ist sozusagen Work in progress, und so kann dieses Volksbegehren aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Fristen erst mit 26. März 2021 im Nationalrat einlangen. Dann erfolgen Ausschusssitzungen und ExpertInnenhearings, und erst dann können die zahlreichen Umsetzungsfragen mit ebendiesen ExpertInnen und zwischen den Parlamentsfraktionen gemeinschaftlich – hoffe ich – diskutiert werden, und so können gesetzliche Möglichkeiten entstehen.
Bereits vorweg: In einem solch kurzen Zeitraum von weniger als einem Monat, eigentlich in vier Tagen, kann man sagen, einen Bericht vorzulegen und diesem Prozess vorzugreifen, würde, glaube ich, dieses wichtige Volksbegehren sogar herabsetzen, weil da ein viel größerer Prozess stattfinden muss. (Oh-Rufe bei der SPÖ.)
Deshalb werden wir dem Antrag heute nicht zustimmen. Wir werden das an das zuständige Ministerium weitergeben und dieses die vorgesehenen Schritte machen lassen. – Ich danke vielmals und einen schönen Feierabend. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
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