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Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Diese Gesetzesanpassung ist ein Schritt zu mehr Sicherheit. Ja, Justizbedienstete kommen leider immer öfter in die Situation, dass sie Opfer von Drohungen bis hin zu Übergriffen werden. Solche Taten sind grundsätzlich zu verurteilen.

Trotzdem muss auch die Frage gestattet sein: Warum kommt es immer häufiger zu solchen Vorfällen? – Weil leider auch innerhalb der Justiz, wie ich es in meiner vorhe­rigen Rede bereits angedeutet habe, das eine oder andere schwarze Schaf zu finden ist; die ÖVP wird wissen, was ich meine. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Das ist natürlich keine Entschuldigung – noch dazu, weil es dann bei Übergriffen meist Unschuldige trifft. Dass nun endlich die Funktion des Sicherheitsbeauftragten gesetzlich verankert wird – in der Praxis hat es diese ja schon gegeben – und eine zentrale Anlaufstelle in Bedrohungsfällen etabliert werden soll, sehen wir grundsätzlich positiv.

Wir schließen uns trotzdem auch einer Kritik der Vereinigung Österreichischer Staats­anwältinnen und Staatsanwälte an, und zwar daran, dass die Überprüfung von Sicher­heits­einrichtungen und Notrufsystemen auch auf den Sicherheitsbeauftragten quasi abgewälzt werden soll. Das sollte eben nicht die primäre Aufgabe sein, und die Frage ist: Kann das überhaupt jeder machen beziehungsweise wird es dadurch vielleicht auch schwieriger, Freiwillige für die Funktion des Sicherheitsbeauftragten zu finden?

Auch ein Schritt in die richtige Richtung ist die Erhöhung der Servicefreundlichkeit, wie auch von meinen Vorrednern angesprochen. Diese standortunabhängigen Justiz-Ser­vice­center können sehr wohl eine Erleichterung darstellen, besonders auch deshalb, weil der Beschäftigungsort und der Wohnort der Bürger oftmals divergieren und man so bei einem Anliegen oder beim Einholen einer Unterstützung, einer Auskunft flexibler ist.

Auch die Tatsache, dass mit Sexualdelikten nun besonders geschulte Richter betraut werden, sehen wir als sehr positiv an, denn besonders im Umgang mit Opfern solcher Straftaten sind spezielle Kenntnisse und auch ausreichend Erfahrung erforderlich, damit eben die Opfer nicht noch mehr durchleiden müssen, als es sowieso schon der Fall ist.

Ich persönlich hoffe, dass dies auch tatsächlich so in Umsetzung gelangt, denn wenn ich lese, Frau Minister, und da muss ich leider eine Kritik anbringen, dass Sie allen Ernstes darüber nachdenken, künftig wieder mildere Strafen bei Vergewaltigungen anzustreben, dann hoffe ich, dass das eine Zeitungsente war und dass Sie sehr wohl zwischen Opfer- und Täterschutz unterscheiden können. Da muss man schon auch sagen, dass es in der Vergangenheit leider immer wieder auch die Grünen waren, die sich in diesem Bereich für mehr Täterschutz ausgesprochen haben. Wir Freiheitliche sprechen uns ganz klar für den Schutz der Opfer aus. (Beifall bei der FPÖ.)

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